Obwohl die Digitalisierung ihrer Arbeit für viele Beschäftigte mehr Vor- als Nachteile bringt, befürchten viele damit einhergehend auch mehr Überwachung am Arbeitsplatz. Das zeigt eine IFES-Umfrage im Auftrag der Arbeiterkammer (AK). Demnach hat die Digitalisierung für rund 60 Prozent der Befragten mehr positive als negative Auswirkungen auf ihre Arbeit. Dennoch befürchten 74 Prozent mehr Überwachung durch die fortschreitende Digitalisierung.
Für 56 Prozent der Befragten hat die Dokumentations- und Berichtspflicht mit der Digitalisierung zugenommen, mehr als ein Drittel (36 Prozent) gaben an, dass ihre Arbeitsleistung durch digitale Techniken oder Verfahren gemessen bzw. überwacht wird. Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes durch die Digitalisierung ist hingegen nicht mehr so präsent, wie sie einmal war: Lediglich für drei Prozent der Befragten ist der Job sehr gefährdet, weitere neun Prozent sehen ihre Stelle eher gefährdet.
Ein Fünftel fühlt sich unzureichend informiert
Knapp die Hälfte der Befragten fühlt sich bei der Einführung neuer digitaler Arbeitsmittel ausreichend durch Begleitmaßnahmen unterstützt, für immerhin jede bzw. jeden fünften Befragten (20 Prozent) ist das allerdings nicht der Fall. Bei der Frage nach Mitbestimmung der Belegschaft bei der Einführung digitaler Arbeitsmittel gaben 34 Prozent an, sehr oder eher eingebunden zu sein, 36 Prozent fühlten sich hingegen wenig oder gar nicht eingebunden. Mehr als ein Viertel der Befragten (27 Prozent) berichten überdies von einem Verschwimmen der Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit.
Die Angst, von den Vorteilen der Digitalisierung ausgeschlossen zu sein, teilten 18 Prozent der Befragten. Grund dafür seien vor allem fehlende Kenntnisse im Umgang mit digitalen Angeboten, gefolgt von fehlender technischer Ausstattung und mangelnden Englisch-Kenntnissen. Gleichzeitig gaben 72 Prozent der Befragten an, gut oder sehr gut mit digitalen Systemen umgehen zu können.
AK fordert Beschränkung von Überwachung
Die AK fordert in diesem Kontext eine Beschränkung der Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Wichtig sei etwa, dass in jedem Fall ein rechtmäßiger Kontrollzweck vorliegt und dass das „gelindeste“ Kontrollmittel eingesetzt wird. Weiters müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Betriebsrat vorab über den möglichen Einsatz von Kontrollmaßnahmen informiert, und der Betriebsrat in die Durchführung eingebunden werden. Die Beschränkungen gelte es in einer Betriebsvereinbarung festzulegen. In Betrieben ohne Betriebsrat dürften Kontrollmaßnahmen laut AK nur mit Zustimmung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers durchgeführt werden.
Weiters seien Vorkehrungen notwendig, um das Verschwimmen der Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit zu verhindern. Die AK fordert außerdem mehr Weiterbildung, etwa durch einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine Woche Weiterbildung pro Jahr in der bezahlten Arbeitszeit und einen Fokus auf digitale Bildung auch an Schulen.
Für die Umfrage des Instituts für empirische Sozialforschung (IFES) wurden von Oktober bis November 2022 insgesamt 1011 erwerbstätige AK-Mitglieder im Alter von 18 bis 60 Jahren in ganz Österreich online und per Telefon befragt.
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