Pistole abgedrückt

16 Jahre Haft für Mordversuch an Bruder

Salzburg
02.02.2023 21:44

Ein Streit unter Brüdern, ein Pistolenschuss und eine Anklage wegen versuchten Mordes. Der Angeklagte bestritt am Mittwoch den Vorwurf, redete von einem Unfall. Zeugen änderten unerwartet ihre Aussagen. Die Geschworenen stimmten dennoch einstimmig für schuldig. Das Urteil - 16 Jahre Haft - ist nicht rechtskräftig.

Von „ungewöhnlichen Vorfällen“ spricht Staatsanwalt Christoph Wancata am Donnerstag im Schwurgerichtssaal des Salzburger Landesgerichtes. Demnach soll der neunfach vorbestrafte Angeklagte (33) - ein in Afghanistan geborener Mann - am 12. Juli 2022 seinen jüngeren Bruder „mitten auf der Straße“ angeschossen haben. Das Projektil ging daneben und entwickelte sich zum Querschläger: Es prallte von der Wand ab und traf den Bruder im Bereich des Bauches.

Die Verletzung war deshalb nur oberflächlich. „Der Angeklagte hat ein Waffenverbot. Er hätte die Pistole nicht haben dürfen“, betont Wancata, der weitere Vorwürfe äußert: Einen Zeugen der Tat habe er nach der Tat bedroht und diesen am Kopf geschlagen - obwohl dieser erst zwei Wochen davor eine Gehirnblutung hatte.

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Immer wieder haben sie gestritten. Aber er wollte seinem Bruder nie etwas antun. Im Handgemenge hatte sich der Schuss gelöst.

Verteidiger Bernhard Kettl

Der Angeklagte bestritt den Vorwurf des Mordversuchs, benannte das Geschehene vielmehr als „Unfall“. Das Ganze habe sich laut Verteidiger Bernhard Kettl in der Glücksspielszene abgespielt: Das Opfer wollte in ein illegales Wettlokal, wo der Angeklagte als Security arbeitet. Dort kam es zum Streit: „Ich habe die Waffe bei ihm gesehen und wollte sie ihm wegnehmen.“ Im Zuge des Gerangels soll sich der Schuss gelöst haben.

Diese Szene stellte der Angeklagte mit dem Staatsanwalt nach - eine Tatrekonstruktion vor den Augen der Geschworenen. Danach folgte die Kehrtwende: Zwei Zeugen, darunter das Opfer, erzählten eine ähnliche Unfall-Version und entlasteten damit den Angeklagten. Im Polizei-Verhör hatten sie noch von einer „gezielten“ Schussabgabe gesprochen.

Die Erklärungsversuche dürften die Geschworenen nicht überzeugt haben. Einstimmig sprachen sie den Angeklagten in allen Punkten für schuldig: 16 Jahre Haft, nicht rechtskräftig.

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