In Scharnstein laufen seit dem Mai des Vorjahres die Arbeiten für den neuen Ortsplatz und den Radweg. Für diesen sind aber noch nicht alle Grundablösen unter Dach und Fach. Die Eigentümer wollen auch nicht verkaufen.
Rund um die Langzeit-Baustelle in Scharnstein will keine Ruhe einkehren. Wie berichtet, sperrt Fleischer Hans Hüthmayr wegen des Kundenausfalls und Umsatzrückgangs von 35 Prozent sein Geschäft zu. Der Traditionsbetrieb liegt direkt an der B 120. Die für Handel und Gastro wichtige Durchzugsstraße ist seit Mai – mit einer Ausnahme in der Adventzeit – völlig gesperrt.
2,6 Kilometer lange Umleitung
Am Zentrum führt eine 2,6 Kilometer lange und verwirrend gekennzeichnete Umleitung vorbei, weil die Gemeinde den Ortsplatz völlig neu gestaltet und einen Radweg plant. Für Unmut sorgt, dass sich die Arbeiten verzögern. Für November war das Ende angekündigt, jetzt wird noch immer gebaggert.
Vor vollendete Tatsachen gestellt
„Weil die Planung der Baustelle völlig danebengegangen ist. Erst als die Arbeiten losgingen, wurde mir mitgeteilt, dass ein Teil des Grundstücks für den Radweg benötigt wird“, ärgert sich Edith Strasser vom gleichnamigen Blumengeschäft. Trotz klarem „Nein“ tauchte wenige Tage später ein Zivilgeometer auf und führte die Vermessungen durch. „Es wird wohl eine Zwangsenteignung geben. Ich verliere dann wichtige Parkplätze vor dem Geschäft“, so Strasser.
Ein ähnliches Schicksal droht auch Besnik Bajraktari. „Es hieß immer, alles bleibt gleich. Jetzt wollen sie 21,5 Quadratmeter von meinem Grund. Wenn ich die abtrete, gehen wichtige Abstellplätze vor dem Imbiss meiner Frau verloren.“
Kritik an Wirtschaftskammer
Viele der Gewerbetreibenden sind nicht nur auf die Lokalpolitik sauer, sondern auch auf die Wirtschaftskammer. Deren Bezirksstellenleiter Robert Oberfrank versucht, zu beruhigen. „Es ist eine unglückliche Geschichte. Wir führen laufend Gespräche, reden auch mit der Bezirkshauptmannschaft. Wir schauen, ob wir in irgendeiner Form finanzielle Unterstützungen für die Ausfälle ermöglichen können. Rechtlich besteht kein Anspruch.“
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