Die Staatsanwaltschaft erhebt eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Unfall im Halleiner Werk der Firma AustroCel Anklage: Am 2. Juni 2021 explodierte dort eine Hochdruck-Gasleitung. 147 Grad Celsius heißes Schwefeldioxid trat aus. Ein 54-jähriger Arbeiter, der seit fast zwei Jahrzehnten für das Unternehmen tätig war, starb an Verbrennungen und Verätzungen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ex-Geschäftsführer und drei Technikern grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Umweltbeeinträchtigung vor. Die Sirenen heulten an jenem Juni-Tag auf: Umwelt-Alarm und Großeinsatz. Anrainer der Firma wurden damals gewarnt, Zuhause zu bleiben und die Fenster zu schließen. Durch den schrecklichen Unfall verlor ein Arbeiter sein Leben.
Ein Toter und drei Verletzte
Neben dem Todesopfer waren auch drei Verletzte zu beklagen. Drei Personen klagten über gesundheitliche Probleme, weil sie das giftige Schwefeldioxid eingeatmet hatten. Einer der Verletzten verlor sogar kurzzeitig das Bewusstsein. Nun steht im Raum, dass die Firma 15 Jahre lang, also seit 2004, die Sicherheitsregeln missachtet habe.
AustroCel Hallein erzeugt Textilzellstoff aus Nadelholz und beschäftigt derzeit rund 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Jahresumsatz liegt bei 130 Millionen Euro. In der Bio-Raffinerie werden bis zu 160.000 Tonnen Viskosezellstoff und 100 GWh Fernwärme sowie 100 GWh Grünstrom produziert. Außerdem produziert das Unternehmen mit seiner Bio-Ethanol-Anlage auf Holzbasis jährlich bis zu 30 Millionen Liter Bio-Ethanol der zweiten Generation.
„Die Betreiber haben die Vorschriften nicht eingehalten. Es wurden Rohre nicht überprüft, obwohl hier mit gefährlichen Substanzen gearbeitet wurde“, betont Elena Haslinger von der Salzburger Staatsanwaltschaft. Durch das Verhalten der damaligen Verantwortlichen habe man die eigenen Mitarbeiter, Anrainer und auch die Umwelt gefährdet, so Haslinger.
Praktisch sämtliche relevanten Vorschriften ignoriert?
Der Ex-Geschäftsführer der Firma, ein Deutscher (59), wird sich mit drei weiteren (Ex-) Mitarbeitern im Landesgericht verantworten müssen. Auch die Techniker sollen grob sorgfaltswidrig gehandelt haben. In der Anklage heißt es: „Alle Angeklagten ignorierten praktisch sämtliche relevanten Vorschriften nach der DGÜW-V (Druckgeräteüberwachungsverordnung, Anm. d. Red.), welche seit 2004 in Geltung steht.“ Unter anderem seien zu dünne Rohre für die Hochdruck-Gasleitungen verwendet worden.
Auch Firma angeklagt
Neben den Vorwürfen fordert die Staatsanwaltschaft auch von der Firma AustroCel eine Verbandsgeldbuße nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Weil laut Anklage der Geschäftsführer zugunsten des Unternehmens rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben soll. Die vier Angeklagten werden unter anderem von den Anwälten Norbert Wess, Kurt Jelinek und Lukas Kollmann verteidigt. Ein Prozesstermin ist nicht bekannt.
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