Müssen vor Gericht

Zahnarzt-Duo verpfuschte unzählige Patienten

Oberösterreich
03.02.2023 11:35

Die Angst vor dem Zahnarzt ist bei vielen ohnehin schon groß, wenn man dann von solchen schwarzen Schafen hört, ist das nicht besonders förderlich. Ein Zahnarzt-Duo soll mehrere Kunden erstens um viel Geld gebracht haben und zweitens verpfuscht haben. Einige Opfer haben mit Knochen- und Zahnverlust zu kämpfen. Jetzt müssen sie sich vor Gericht verantworten.

Auf Grund der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Steyr vom 9. Februar 2022 liegt den beiden Angeklagten folgendes zur Last: Im Oktober 2013 eröffnete der Erstangeklagte eine Wahlzahnarztordination in Dietach, in der er implantologische Eingriffe anbot. Zusätzlich übernahm er ab Jänner 2016 eine Kassenordination in Ternberg.

Da der Erstangeklagte auf dem Gebiet der Implantologie nicht versiert war, führte diese Eingriffe überwiegend der Zweitangeklagte durch, obwohl diesem die Ausübung dieser zahnärztlichen Tätigkeiten - aufgrund mangelnder Nostrifizierung seiner im Ausland abgeschlossenen Universitätsausbildung - nicht gestattet war.

Leistungen zu Unrecht verrechnet
Der Erstangeklagte soll hinsichtlich 176 seiner Patienten in insgesamt 850 Angriffen gegenüber verschiedenen Sozialversicherungsträgern zahnärztliche Leistungen verrechnet haben, ohne diese tatsächlich erbracht zu haben. Dadurch tätigten die betroffenen Sozialversicherungsträger Auszahlungen von insgesamt über 92.000 Euro, durch die sich der Erstangeklagte unrechtmäßig bereichert haben soll.

Versprochene Qualität nicht geliefert
Weiters soll er 150 seiner Patienten über die Qualität des von ihm angebrachten Zahnersatzes getäuscht haben, indem er statt einer qualitativ-hochwertigen dauerhaften Versorgung Langzeitprovisorien aus Kunststoff verwendet habe. Die Patienten, die zwar für eine dauerhafte Versorgung bezahlt hätten, sollen dadurch insgesamt in Höhe von mehr als 281.000 Euro am Vermögen geschädigt worden sein, weil der Erstangeklagte eine derartige Qualität nicht geliefert habe.

In weiteren 113 Fällen lautet der weitere Anklagevorwurf gegen den Erstangeklagten darauf, seinen Patienten tatsächlich nicht erbrachte, bereits von der Sozialversicherung bezahlte oder in anderen Rechnungspositionen inbegriffene ärztliche Leistungen in Höhe von rund 17.700 Euro verrechnet zu haben.

25 Patienten verletzt
Der Erstangeklagte soll auch 25 Patienten grob fahrlässig am Körper verletzt haben, indem er etwa Zähne ohne medizinische Indikation extrahiert oder beschliffen, nicht fachgemäß Implantate eingesetzt oder beherdete Zähne mit Brücken und Kronen versehen habe. Bei 14 Patienten seien schwere Körperverletzungen wie ausbreitende Infektionen und fortschreitende Entzündungen des Kieferknochens und der Kieferhöhle oder der Verlust von vier Zähnen die Folge der Fehlbehandlungen gewesen.

Aus der Höhe des angeklagten Schadens von mehr als 300.000 Euro ergibt sich hinsichtlich des Erstangeklagten ein Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die angeklagten Körperverletzungsdelikte sind mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht und demnach nicht strafausmaßbestimmend.

Knochen- und Zahnverlust als Folge
Dem Zweitangeklagten wird vorgeworfen, 16 Patienten insbesondere durch nicht fachgerechtes Setzen von Implantaten grob fahrlässig am Körper verletzt zu haben, wobei bei sieben Patienten eine schwere Körperverletzung wie etwa Entzündungen verbunden mit Knochen- und Zahnverlust die Folge gewesen sei. Es droht dem Zweitangeklagten im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Porträt von OÖ-Krone
OÖ-Krone
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