Ein Vorchdorfer Gemeinderat der Bürgerliste parkte auf öffentlichem Gut Fahrzeuge. Die Gemeinde zeigte ihn nach einem Mehrparteien-Beschluss an und muss jetzt für den verlorenen Prozess aufkommen.
Gemeinde gegen Gemeinderat! Mit dieser eher ungewöhnlichen Konstellation befassten sich die Gerichte. Wie berichtet, zeigte die Gemeinde Vorchdorf nach einem von VP, SP, FP, Grünen und Neos gefassten Beschluss Wolfgang Ettinger (Bürgerliste) an. Er hatte auf öffentlichem Gut Fahrzeuge abgestellt.
Vor Bezirksgericht noch gesiegt
„Absichtlich, um Straßenbauarbeiten neben seinem Anwesen zu stoppen“, begründete die Allianz das rechtliche Vorgehen. Jetzt muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, leichtfertig mit Steuergeld umgegangen zu sein. Nachdem das Bezirksgericht der Gemeinde recht gegeben hatte, wies das Landesgericht Wels die Klage zurück. „Für die Prozesskosten muss die Gemeinde nun aufkommen“, so Listen-Chef Albert Sprung. Die Rede ist von einem hohen vierstelligen Euro-Betrag.
Listen-Chef spricht von Blamage
Sprung spricht von einer vermeidbaren Blamage: „Eine Besitzstörungsklage bei Nutzung einer Straße im öffentlichen Gut ist nach mehrfacher Rechtsmeinung nicht zulässig, zudem wurden im Vorfeld weder Anrainer informiert noch Schilder aufgestellt.“
Anwalt erfreut über Teil-Erfolg
Gemeinde-Anwalt Georg Lampl will von einer Blamage nichts wissen: „Unsere Klage bestand aus einem Entfernungs- und einem Unterlassungsbegehren. Ersteres haben wir zur Gänze gewonnen, weil Ettinger schon während des Verfahrens seine Fahrzeuge entfernt hat und dadurch rechtseinsichtig war.“ Verloren ging nur das Begehren betreffend des künftigen Parkens. Laut Lampl müsse jeder die Kosten selbst tragen, da ja beide obsiegt bzw. verloren haben. Lediglich die Kosten für das Berufungsverfahren trage die Gemeinde zur Gänze.
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