500.000 kinderpornografische Bilder und Videos sammelte ein Salzburger (59) über fünf Jahre. Er gestand und bekam neun Monate auf Bewährung. Aber: Er muss auch in die „Geschlossene“, theoretisch sogar sein restliches Leben.
Der Kinderpornografie-Fall um Schauspieler Florian Teichtmeister hat das Land schockiert und den oft vernachlässigten Straftatbestand der pornografischen Darstellung Minderjähriger (dazu zählen Unmündige, also Kinder) in den Vordergrund gerückt. 58.000 Bilder und Videos soll Teichtmeister gehortet haben – fast neunmal mehr sind es beim angeklagten Salzburger (59).
Depressionen als Begründung für krankhaften Trieb
Den Besitz der 500.000 Dateien hatte der psychisch Kranke bereits im Juni im Landesgericht zugegeben: „Ich habe selbst Missbrauch erfahren und leide unter Depressionen“, erklärte er sich. Die abstoßenden Darstellungen hatte der Mann auf einschlägigen Internet-Seiten bewusst gesucht, dazu Alias-Namen wie beispielsweise „diskreter Pädo“ genutzt.
Gutachterin erkannte weitere Gefährlichkeit
Nun, beim zweiten Verhandlungstag am Freitag, ging es um die Psyche des Mannes - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Gabriele Wörgötter, erfahrene Neuro-Psychiaterin, attestierte eine geistige Abnormität höheren Grades. Staatsanwältin Sandra Wimmer zweifelte an der Einsicht über die psychischen Probleme: „Meiner Meinung nach ist ihm das nicht bewusst.“ Sie forderte Gefängnis. Aufgrund der Unbescholtenheit und des Geständnisses sei Haft nicht möglich, erklärte die Richterin und verkündete neun Monate auf Bewährung.
Viel mehr Strafe dürfte die Einweisung in eine Anstalt sein: „Eine bedingte Nachsicht kommt nicht infrage“, verwies die Richterin auf Wörgötter, die eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ weiterer Taten erkannte. Aus der Anstalt kommt er also nur raus, wenn dies ein Doktor anregt. Nicht rechtskräftig.
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