Dortmund blamiert sich
Die Grazer Familie von Künsberg Sarre darf das „von“ weiter in ihrem Namen führen. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden, nun ist das Urteil offiziell rechtskräftig. Der „Krone“ erklärt die Familie den langen Weg bis dahin - und die Auswirkungen auf andere adelige Namensträger.
Aktuell ist das öffentliche Interesse an Thomas von Künsberg Sarre groß. Mit zehn von zehn Stimmen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jänner entschieden: Die Republik Österreich darf das „von“ in seinem Namen nicht einfach streichen. Der Staat hat versucht, das Urteil korrigieren zu lassen - nun ist es aber rechtskräftig.
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