Übergangsfrist zu Ende

EU: Neue Öl-Sanktionen gegen Russland in Kraft

Ausland
05.02.2023 11:16

Ölprodukte aus Russland dürfen seit Sonntag nicht mehr in die Europäische Union importiert werden. Grundlage der Einfuhrbeschränkung ist eine im vergangenen Juni von den 27 Mitgliedsstaaten beschlossene Sanktionsverordnung wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Sie trat bereits kurz nach dem Beschluss in Kraft, sah aber für das Ölprodukte-Embargo eine lange Übergangsfrist vor.

Der Import von russischem Rohöl in die EU ist bereits seit dem vergangenen Dezember weitgehend verboten. Bei dem Ölprodukte-Embargo gibt es lediglich eine Ausnahmeregelung für Kroatien. Ebenfalls von diesem Sonntag an gilt eine Regelung, die Russland dazu zwingen soll, Erdölprodukte künftig unter Marktpreis an Abnehmer in anderen Staaten zu verkaufen. Sie sieht für Erzeugnisse wie Diesel eine Preisobergrenze von 100 US-Dollar (rund 92 Euro) pro Barrel vor, für weniger hochwertige Erdölprodukte wie Heizöl soll sie bei 45 Dollar (rund 41 Euro) pro Barrel (159 Liter) liegen.

Zum Vergleich: An internationalen Börsen wurde ein Barrel Diesel zur Lieferung nach Europa zuletzt zu Preisen von umgerechnet etwa 100 bis 120 Euro gehandelt.

Russlands Fähigkeiten zur Kriegsführung einschränken
Beide Maßnahmen sollen dazu beitragen, die russischen Handelsgewinne zu begrenzen, und dadurch auch Russlands Fähigkeiten zur Kriegsführung einschränken. Schon die bereits im vergangenen Dezember eingeführte Preisobergrenze für russische Rohöllieferungen in Drittstaaten kostet Russland nach Angaben der EU-Kommission geschätzt rund 160 Millionen Euro pro Tag. Ziel des Preisdeckels ist es zugleich, neue Preissprünge an den internationalen Märkten zu verhindern, um damit die EU-Staaten und auch Drittländer zu schützen.

Stabilität der internationalen Energiemärkte garantieren
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilte zu dem Vorhaben mit, gemeinsam mit der Gruppe der führenden westlichen Industrienationen (G7) werde man Russlands Einnahmen reduzieren und die Stabilität der internationalen Energiemärkte garantieren.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (Bild: AP)
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

Um die Preisobergrenze durchzusetzen, wurde beschlossen, dass für den Export russischer Ölerzeugnisse wichtige Dienstleistungen künftig nur noch dann ungestraft erbracht werden dürfen, wenn der Preis des exportierten Öls die Preisobergrenze nicht überschreitet. Westliche Reedereien können mit ihren Schiffen damit weiterhin russische Ölprodukte in Drittstaaten wie Indien transportieren. Auch gilt die Regelung für andere wichtige Dienstleistungen wie Versicherungen, technische Hilfe sowie Finanzierungs- und Vermittlungsdienste.

Polen und Balten für niedrige Obergrenze
Schwierig hatten sich in den vergangenen Tagen die Verhandlungen über die konkreten Preisobergrenzen gestaltet. Polen und die baltischen Staaten forderten nach Angaben von Diplomaten möglichst niedrige Beträge, um die Einnahmen Russlands so niedrig wie möglich zu halten. Andere Staaten befürchteten hingegen, dass Russland dann Lieferungen stoppen könnte, was eine Verknappung des Angebots und einen Anstieg der Weltmarktpreise zur Folge haben könnte.

Als ein Zugeständnis an Länder wie Polen wurde laut Diplomaten nun vereinbart, die Regeln für die kontinuierliche Überprüfung der Preisobergrenzen so zu ändern, dass eher Anpassungen nach unten möglich sind.

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