Ein Tennengauer (38) erschlich sich laut Anklage eine Rückenoperation. Statt gleich ins Gefängnis zu müssen, gibt ihm der Richter noch eine Chance: Er soll 40 Stunden arbeiten gehen und den Schaden wiedergutmachen. Falls die Weisungen nicht eingehalten werden, droht Haft.
Alle anderen waren schuld, dass er die knapp 7000 Euro hohe Rechnung für die Rückenoperation nicht bezahlen konnte: Dieses Gefühl weckte der Angeklagte (38) mit seinen Ausführungen beim Prozess am Montag im Salzburger Landesgericht. Dem Strafantrag wegen schweren Betrugs nach hat sich der verschuldete und einschlägig vorbestrafte Tennengauer im Juni 2022 an der Wirbelsäule operieren lassen - in der Privatklinik in Bad Vigaun. Gezahlt hat er bis heute keinen Cent.
Beschuldigter ging auf Tauchstation
„Es hat mich finanziell hin und her geschleudert“, meinte der Familienvater und sprach von einem künftigen Arbeitgeber, der die Übernahme der OP-Kosten zugesichert haben soll. Aus dem Job wurde danach nichts. Der Angeklagte selbst habe die Klinik aber auch nicht um eine Lösung gebeten, vielmehr ging er auf Tauchstation: „Ja, es ist eine Vogel-Strauß-Taktik passiert.“
Die OP hätte er auch in einem öffentlichen Spital machen können, erklärte der Klinik-Chef: „Der Patient hat uns nicht über seine Situation informiert. Hätten wir über alle Forderungen des Mannes Bescheid gewusst, hätten wir von der OP abgeraten.“ Und auch Richter Peter Egger machte klar: „Andere müssen auf OPs warten und sie machen es privat und zahlen dann einfach nicht.“
Schlussendlich fand Egger ein eher unübliches, nicht rechtskräftiges Urteil: Von zwölf Monaten soll der Mann drei im Gefängnis absitzen. Aber nur, wenn er binnen eines Jahres nicht die Weisungen einhält: Schadenswiedergutmachung und einen Vollzeitjob. Denn der 38-Jährige arbeitet zurzeit nur 20 Stunden. „Sie brauchen Druck, das ist ihre allerletzte Chance“, betonte Egger abschließend.
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