Groß ist der Ärger bei einer alleinerziehenden Mittelburgenländerin. Die junge Frau, die sich allein um die bald elfjährige Tochter kümmert, hatte im Vorjahr um den Familienbonus plus angesucht und diesen auch erhalten. Für sie war dies eine wichtige Unterstützung, um allein über die Runden kommen zu können. Ende des Jahres kam dann aber die böse Überraschung: Offenbar hatte zu einem späteren Zeitpunkt auch der getrennt von ihr lebende Vater des Kindes um den Bonus angesucht - und diesen ebenfalls zugesprochen bekommen.
Die Folge war ein Schreiben des Finanzamts, in dem ein Teil des bereits ausgezahlten Geldes zurückgefordert wurde. In Summe 642 Euro. Für die junge Mutter ist es völlig unverständlich, wie so etwas überhaupt möglich ist. „Das ist Geld, das eigentlich dem Kind zusteht und ihr jetzt fehlt“, ärgert sich die Burgenländerin, die als Reinigungskraft tätig ist. Noch dazu habe sich der Vater die letzten elf Jahre so gut wie gar nichts um das Mädchen gekümmert. Selbst die Alimente würden vom Gericht vorgestreckt werden. Der Ex-Partner streitet übrigens ab, den Bonus beantragt zu haben.
Regelung in der Kritik
Das Finanzamt zeigte anfangs wenig Kulanz. Der Antrag auf Stundung wurde zuerst abgelehnt, später aber genehmigt. „Da gehört etwas an dem System geändert. Es kann ja nicht sein, dass der Bonus im März ausbezahlt wird und ein paar Monate später zurückgefordert wird. Viele Familien kämpfen derzeit ums Überleben“, sagt die Frau. Laut Anika Karall vom Verein „Alleinerziehend - aber nicht allein“ gibt es in dem Fall leider nicht viel, was man unternehmen könne. Die Regelung des Familienbonus stehe schon länger in der Kritik. Besonders niedrige Einkommen würden dabei schlechter aussteigen.
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