Ärgern musste sich ein Niederösterreicher über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Diese wollte sich nicht an den Kosten einer dem Leser empfohlenen Impfung gegen Herpes zoster beteiligen. Die Ombudsfrau hat sich des Problems angenommen.
Eine Impfung gegen Gürtelrose mit einem Totimpfstoff wurde Max K. (Name geändert) von dessen Rheumatologin empfohlen. Der Niederösterreicher ist an rheumatoider Arthritis, einer dauerhaft bestehenden Gelenksentzündung erkrankt. „Ich hatte bereits Gürtelrose, und die Medikamente, die ich nehmen muss, können das Virus jederzeit wieder auslösen“, schilderte der Leser.
Übernahme der Rechnung abgelehnt
Herr K. ließ sich impfen und suchte bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) um Übernahme der verrechneten 410 Euro an. Und erhielt eine Ablehnung. Vorbeugende Maßnahmen, wie sie bei Impfungen zutreffen, stellen keine Leistung der ÖGK dar, so die schriftliche Begründung. Herr K. wandte sich deshalb Hilfe suchend an die Ombudsfrau.
Fall wurde neuerlich überprüft
Auf Anfrage teilte die ÖGK Landesstelle Niederösterreich mit, dass nach nochmaliger Prüfung die Impfung medizinisch gerechtfertigt und als vorgezogene Krankenbehandlung beurteilt werde. Es werden 242,20 Euro erstattet.
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