Die Geschworenen ließen die Argumente und Ausreden von zwei Angeklagten, die anlässlich des Geburtstags von Adolf Hitler vor dem Geburtshaus des nationalsozialistischen Diktators in Braunau Kerzen aufstellten, nicht gelten. Wegen ihres Vorlebens fiel die Strafe entsprechend hoch aus.
Am „Führergeburtstag“, dem 20. April, vor Hitlers Geburtshaus in Braunau Kerzen aufzustellen, ist eine sehr schlechte Idee. Das mussten am Montag zwei einschlägig vorbestrafte Angeklagte vorm Rieder Geschworenengericht erkennen.
Der Bayer (69) legte ein Geständnis ab, er hatte in seiner Heimat zweieinhalb Jahre wegen „Volksverhetzung“ abgesessen. „Es war ein Fehler, dort hinzufahren“, sagte der Pensionist und gab an, dass er sich von der Gesinnung schon distanziert habe.
Sein Mitangeklagter, ein Vorarlberger (24), plädierte auf nicht schuldig. Er habe nur die Kerzen hingestellt, nicht angezündet. Anklägerin Petra Stranzinger meinte, dass die „rechtsradikale Gesinnung“ die Männer verbinde und das Abschwören davon „Lippenbekenntnisse“ seinen. Die Geschworenen waren sich einig: schuldig. Das Urteil: je drei Jahre Haft. Dieses ist nicht rechtskräftig.
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