Burgtheater-Chef Kusej

Fall Teichtmeister: „Grenzen meiner Emotionalität“

Österreich
07.02.2023 12:07

Burgtheater-Direktor Martin Kusej hat sich erstmals ausführlich zum Fall Florian Teichtmeister geäußert. „Ich komme an die Grenzen in meiner eigenen Emotionalität - auch in der Erkenntnis, dass mich jemand so massiv belogen hat“, sagte er im ORF-„Kulturmontag“. Der für Mittwoch geplante Prozess gegen Teichtmeister wegen des Besitzes von 58.000 Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch vor dem Wiener Landesgericht musste unterdessen kurzfristig abberaumt werden - wegen „Erkrankung des Angeklagten“, hieß es Dienstagmittag.

Dass er bis dato noch kein Interview zur Causa gegeben hat, begründete Kusej mit der Überraschung ob der Enthüllung: „Ich muss zugeben, dass wir von dieser ganzen Geschichte kalt erwischt wurden und uns eine unheimliche Schockstarre erfasst hat. Ich hatte das Gefühl, man zieht mir absolut den Boden unter den Füßen weg.“ Schließlich habe Florian Teichtmeister, seit die Vorwürfe 2021 intern bekannt wurden, stets beteuert, dass sich die Sache auf einem guten Weg befinde und an den Vorwürfen nichts dran sei. „Es war ein sehr fein gestricktes Lügennetz, auf das ich hereingefallen bin“, so Kusej.

Frühere Entlassung arbeitsrechtlich nicht möglich
Fehler aus arbeitsrechtlicher Sicht kann der Burgtheater-Direktor deshalb bei seinem Haus auch nicht ausmachen: „Es ist für jeden Arbeitgeber wichtig, dass er ein Grundvertrauen in die Menschen hat, mit denen er arbeitet. Es gibt die Unschuldsvermutung, an die ich mich zu halten hatte.“ Natürlich sei man im Nachhinein immer klüger, aber Teichtmeister entlassen habe man 2021 schlicht nicht können. „Der Großteil aller Arbeitsrechtler, die sich auskennen, hat bestätigt, dass wir uns absolut richtig verhalten haben.“

„Nicht zulassen, dass Arbeit von 500 Personen diskreditiert wird“
Klar sei zugleich, dass der finanzielle und der Imageschaden für das Burgtheater immens sei, weshalb man auch versuchen müsse, sich an Teichtmeister schadlos zu halten. „Wir sind als Geschäftsführer verpflichtet, den Schaden in irgendeiner Form einzuklagen - und das werden wir auch tun.“ Die genaue Summe lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht beziffern. Grundsätzlich gelte jedenfalls: „Wir lassen es auf keinen Fall zu, dass ein verbrecherischer Mensch die Arbeit von 500 Personen, die hier arbeiten, diskreditiert und beschädigt.“

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