Der eine sagte einer BH-Bediensteten, er werde sie aus dem Fenster werfen. Der andere drohte AMS und Polizei mit Sprengstoff. Nun ziehen beide nach einer Weisung des Landesgerichts zufällig zusammen in eine Wohngemeinschaft.
Mitbewohner wider Willen machte das Salzburger Landesgericht am Dienstag aus zwei psychisch kranken Männern. Beide hatten - voneinander unabhängig - schwere Drohungen ausgestoßen. Noch am Dienstag durften sie gegen Auflagen die forensische Abteilung der Christian Doppler Klinik (CDK) verlassen. Sie ziehen nun beide zufällig in eine psychiatrische Wohngemeinschaft in Salzburg-Liefering. Zudem müssen sie Therapie in Anspruch nehmen und Medikamente nehmen. Halten sich die Betroffenen daran, bleibt ihnen eine Anstalts-Einweisung erspart. Die Gutachterin hielt das für vertretbar, weil die Behandlung der Männer wirkt.
BH-Mitarbeiterin wüst bedroht
Was war passiert? Der 59-jährige Tennengauer stürmte im November in die Halleiner Bezirksmannschaft. Dort bedrohte der Mann, der Invaliditätspension bezieht, eine Sachbearbeiterin. Tenor: Sollte er keine Sozialleistungen erhalten, werde er die Frau aus dem Fenster schmeißen. Außerdem stellte er in den Raum, die BH in die Luft zu jagen. Eine Woche später bedrohte er die Sachbearbeiterin erneut. Der Mann landete in Untersuchungshaft und danach in der CDK. „Ich möchte mich bei euch allen herzlich entschuldigen“, beteuerte der Betroffene, der unter einer bipolaren Störung leidet, gegenüber den angereisten Zeugen.
Wegen meiner psychischen Krankheit habe ich Emails geschrieben bis die Polizei an meine Tür klopfte. Dass man da Sorgen und Angst auslöst, verstehe ich.
Einer der Angeklagten (28)
Bombenanschlag in den Raum gestellt
Der zweite Betroffene, ein 28-jähriger Salzburger, ventilierte seine Drohungen per Email. Die Nachrichten, in denen ein Bomben-Attentat angekündigt wurde, gingen an die Polizei und das Arbeitsmarktservice. Die Zuschriften, die der paranoid-schizophrene Mann verfasst hatte, beschäftigten zwischenzeitlich sogar den Verfassungsschutz. Vor Gericht sagte er: „Mir geht es besser. Entschuldigung, das wir hier sitzen.“ Die Frage, ob er seinen Laptop zurückbekomme, bejahte der Richter. „Aber nutzen Sie ihn nicht um solche Mails zu schreiben“, ermahnte Herr Rat den Salzburger. Nicht rechtskräftig!
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