Nächster Rückschlag für Koralm-Pumpspeicher: Das vom Bundesverwaltungsgericht bestellte Gutachten zum energiewirtschaftlichen Nutzen stellt vernichtendes Zeugnis aus.
Das Bundesverwaltungsgericht in Wien, wo das Projekt Pumpspeicher-Kraftwerk auf der Kor-alm (PSW) anhängig ist, hat zur weiteren Beurteilung des weststeirischen Großvorhabens neue Gutachten in Auftrag gegeben.
Erste Ergebnisse trudelten zu Jahresende ein und bescherte den Projektwerbern Peter Masser und Alfred Lichtenstein wohl keine gelungene Silvesterparty: Wie berichtet wurde das Kraftwerk von 13 Experten auf Hunderten Seiten regelrecht zerlegt.
Die Einreichunterlagen wären nicht nur „unübersichtlich“ und „mangelhaft“, sondern würden offenbar über weite Strecken nicht einmal den grundlegenden Anforderungen an Planungsstandards entsprechen - so die Bewertung der unabhängigen Experten im Dezember 2022.
Nächster Dämpfer
Jetzt bekommt das Wasserkraftprojekt den nächsten Dämpfer: Nachdem Gewässer- und Vegetationsökologen, Bautechniker und Geologen ihre Skepsis äußerten, beschädigt das jüngste Gutachten nun das Fundament der Anlage: Sowohl der energiewirtschaftliche Nutzen als auch der Standort des milliardenschweren Kraftwerks werden da jetzt nämlich infrage gestellt.
Konkret heißt es etwa: „Deutlich gravierender ist das Versäumnis, weitere realistische energiewirtschaftliche Entwicklungen in Form von Szenarien in den Berechnungen zu analysieren (...). Dies ist zwingend notwendig, um den energiewirtschaftlichen Nutzen und darauf basierend ein öffentliches Interesse am Vorhaben PSW objektiv einschätzen zu können.“
„Fragwürdige Expertise“
„Ein weiterer Beleg für die unsachliche Vorgangsweise der zuständigen Behörde der steiermärkischen Landesregierung, die mit fragwürdigen Expertisen ein so heikles Großprojekt einfach bewilligt hat. Dass dieser Pfusch von der A13 trotz bekannter Mängel als Grundlage ihrer Entscheidung herangezogen wurde, ist ein Skandal“, kommentiert Wolfgang Rehm von der Umweltschutzorganisation Virus die jüngsten Entwicklungen.
Das Projekt könnte vom Gericht jedenfalls schon bald gesprengt werden: Die entscheidenden Tagsatzungen wurden ausgerechnet für Faschingsdienstag und Aschermittwoch angesetzt.
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