Nach dem tödlichen Felssturz am Mittwoch in Steyr, wo zwei Baggerfahrer unter riesigen Brocken begraben wurden, sind noch viele Fragen offen. Die Leichen konnten noch immer nicht abtransportiert werden, die betroffenen Gebäude mussten evakuiert werden. Das Platzverbot der Polizei wurde aufgehoben, jetzt gibt es aber ein Betretungsverbot.
Das behördliche Platzverbot für den Gefahrenbereich in Steyr, Roseneggerstraße 5/2, 4 und 7, der darüberliegende Hangbereich zum Christkindlweg und oberhalb des Hanges der Bereich Christkindlweg 100 Meter rechts und links der Abbruchstelle, wurde mit Wirkung Donnerstag 13.30 Uhr aufgehoben. Das bedeutet aber nicht, dass die betroffenen Bewohner in ihre Häuser zurückziehen dürfen. Denn gleichzeitig hat das Magistrat Steyr ein Betretungsverbot nach dem Katastrophenschutzgesetz ausgesprochen. Für die Bevölkerung hat sich also gar nichts geändert.
Die Stadt Steyr hat für sie Ersatzwohnungen organisiert, im Laufe des Freitags dürfen die Betroffenen für eine Stunde zurück in ihre Häuser und das Wichtigste für die kommenden Tage oder sogar Wochen packen.
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