Ungleiche Behandlung

Erlass zu NGO-Schiffen in Italien ist rechtswidrig

Ausland
13.02.2023 18:31

Dass nur die schutzbedürftigsten Migrantinnen und Migranten eines Rettungsschiffs an Land gehen dürfen, ist rechtswidrig. Das entschied ein italienisches Gericht. Die Regierung hätte keine Unterscheidung des Gesundheitszustands machen dürfen, hieß es.

Zu den internationalen Verpflichtungen, die Italien übernommen habe, gehöre auch die, „jedem Schiffbrüchigen Hilfe zu leisten, ohne Unterscheidung des Gesundheitszustands, wie es in dem Regierungsdekret der Fall ist.“ Das Urteil, das die Hilfsorganisation SOS Humanity veröffentlichte, bezieht sich auf das Vorgehen der italienischen Behörden im November.

Damals hatte das Rettungsschiff 179 in Not geratene Menschen im zentralen Mittelmeer aufgenommen. Es durfte dann zwar nach Diskussionen im sizilianischen Hafen Catania anlegen, allerdings nur so lange, bis die 144 schutzbedürftigsten Passagiere von Bord gehen konnten. Weiteren 35 Migrantinnen und Migranten wurde die Aufnahme hingegen verweigert. NGO-Schiffe wie die norwegische Geo Barents erlebten dieselbe Situation. Keines der Schiffe bekam sofort eine Landegenehmigung. Einige Aktivistinnen und Aktivisten, darunter auch linke Parlamentarierinnen und Parlamentarier, protestierten gegen diese Entscheidung und forderten die Aufnahme aller Geretteten.

Im Oktober hatte die rechte Politikerin Giorgia Meloni ihr Amt als Ministerpräsidentin in Rom übernommen. Ihre Regierung hatte angekündigt, die Zahl der Bootsflüchtlinge zu senken, die im Land ankommen. Eine Verordnung sah dann vor, dass nur die schutzbedürftigsten Personen eines Rettungsschiffes an Land gehen dürfen.

NGO: Italien muss internationales Recht befolgen
Eine Vertreterin der betroffenen deutschen NGO SOS Humanity begrüßte das Urteil des Gerichts. Die neue italienische Regierung sei jetzt „verpflichtet, das internationale Recht zu befolgen“, sagte sie. Vor dem Urteil hatte die NGO bereits gemeint, dass der Beschluss gegen das Menschenrecht verstoßen würde und vor Gericht anfechtbar sei.

Porträt von krone.at
krone.at
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