Seine Ex-Freundin stellte er mit einem Rache-Porno im Internet bloß, sie musste sich sogar psychologisch behandeln lassen. Doch um die Verantwortung wollte sich ein 29-Jähriger stehlen und erschien zum dritten Mal nicht vor Gericht in Wels. Das hielt die Richterin aber nicht von einem Urteil ab.
Kurzen Prozess machte die Richterin am Landesgericht Wels am Dienstag mit jenem 29-Jährigen, der - wie berichtet - einen Rache-Porno mit seiner Ex-Freundin als „Hauptdarstellerin“ auf der Internetplattform YouPorn veröffentlicht und verbreitet hatte.
Dritter Anlauf
Es war nämlich schon der dritte Anlauf. Weil die vergangenen zweimal die Ladung nicht mit Sicherheit zugestellt worden war, wurde jeweils vertagt. Und beim zweiten Versuch hatte der Mann gemailt, dass er sich „nicht zu kommen traut, weil er bedroht wird“.
Am Dienstag um 14 Uhr rief die Richterin den Prozess auf, schaute zweimal nach, ob der Angeklagte wirklich nicht da ist und ließ auch den Posteingang beim Mail prüfen. Fehlanzeige - der 29-Jährige war schlicht nicht anwesend.
Vier Monate bedingte Haft
Die 25-Jährige, die am Porno zu sehen war, musste die Geschichte nicht nochmal erzählen, ihre Aussagen vor der Polizei waren für Staatsanwältin und Richterin genug. Eine Viertelstunde nach Prozessbeginn das nicht rechtskräftige Urteil in Abwesenheit: vier Monate bedingte Haft, maximal ein Jahr wäre möglich. Doch weil der Angeklagte nicht erschienen war, konnten die Forderungen des Opfers - 1280 Euro für Behandlungskosten, dazu 1000 Euro Schmerzengeld nicht anerkannt werden.
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