Wegen der psychischen Erkrankung von Samuel Z. (18) dauerte es länger als üblich, bis nach der Verhaftung über die U-Haft entschieden wird. In seinem Fall, er hat bekanntlich den Schneestangen-Mord von Bad Leonfelden gestanden, ist es auch eine „vorläufige Anhaltung“ und nicht U-Haft. Was für ihn aber nichts ändert.
„Es ist eine juristische Entscheidung, ändert aber für den Verdächtigen im Wesentlichen nichts“, sagt Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz. Samuel Z. wird in der forensichen Abteilung der Justizanstalt Linz angehalten, diese befindet sich im Neuromed Campus der Linzer Uniklinik. Diese Abteilung ist aber getrennt von den anderen Patienten. Und er genießt keine Vorzüge wie etwa mehr Bewegungsfreiheit.
Sollten die Ärzte zum Schluss kommen, dass er normal haftfähig ist, kann er auch in die Untersuchungshaft wechseln oder zurück.
Inzwischen ist das psychiatrische Gutachten über den Mordverdächtigen, der unter Schizophrenie leidet, in Auftrag gegeben. Das endgültige Obduktionsgutachten von Stefanie R. (19), die mit einer Schneestange erschlagen wurde, ist noch in Ausarbeitung. Auch ein toxikologisches Gutachten wird eingeholt, um etwaigen Drogenkonsum zu klären.
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