500 Seiten stark

U-Ausschuss: Bericht fertig, jetzt Parteien am Zug

Politik
15.02.2023 15:27

Der Vorsitzende des ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), hat am Mittwoch den Fraktionen im U-Ausschuss den auf einem Vorschlag von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl fußenden, vorläufigen Schlussbericht übermittelt. Er ist über 500 Seiten stark und bereitet die vier Beweisthemen in acht Kapiteln auf. Die Fraktionen haben nun 14 Tage Zeit ihre eigenen Berichte anzuhängen. Dann wird der Abschlussbericht dem Nationalrat übermittelt.

Empfohlen wird darin etwa die Schaffung einer unabhängigen, weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft, aber auch „nicht öffentliche“ Ermittlungsverfahren nach deutschem Vorbild. Zur Wahrung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten sollte ein Straftatbestand geschaffen werden, der unter anderem die Veröffentlichung der Anklageschriften oder anderer amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens verbietet, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen wurde.

Gesetzliche Schutzmaßnahmen für private Nachrichten und Handydaten
Zudem werden gesetzliche Schutzmaßnahmen für private Nachrichten (Chats) und Handydaten ebenso angeregt wie die Verabschiedung eines umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes und - wohl mit Blick auf Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) - eine „Cooling-off-Phase“ Minister und in der Gesetzwerdung verantwortliche Personen, die sich als Richter zum Verfassungsgerichtshof bewerben.

Aktentaschen im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss (Bild: APA/Tobias Steinmaurer)
Aktentaschen im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss

Expertise von Verfahrensrichter Pöschl
In puncto Verfahrensordnung regt der auf der Expertise von Pöschl beruhende Abschlussbericht unter anderem die Aufwertung der Position des Verfahrensrichters etwa bei der Erstellung der Ladungslisten oder eine eigenständige Befugnis bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen an. Zudem sollte die Beugestrafe durch eine sanktionierende Verwaltungsstrafe ersetzt und ein Wiederholungstatbestand bei ungerechtfertigt verweigerten Antworten auf jede bestimmte Frage geschaffen werden.

Wolfgang Pöschl (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Wolfgang Pöschl

„Urteile“ gibt es keine
Inhaltlich resümiert der Bericht bereits Bekanntes aus dem Untersuchungsausschuss, „Urteile“ im eigentlichen Sinn des Verfahrensrichters gibt es darin keine. So heißt es etwa zur ÖVP-Inseratenaffäre: „Auskunftspersonen erklärten, keine Wahrnehmungen hierzu zu haben. Auch wenn die Vermutung der Weitergabe durchaus naheliegend wäre, fand sich im Ausschuss kein konkreter Hinweis, dass Weitergaben von durch Ministerien bezahlte Umfrageergebnisse an die ÖVP erfolgt wären.“

Auch zum Justizstreit lautet die Schlussfolgerung ähnlich: „Eine systematische, politisch motivierte Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren durch mit der ÖVP verbundene Personen und eine sich daraus ergebende politische Verantwortlichkeit waren daher im Ergebnis nicht feststellbar.“ Keine Hinweise gebe es auch zum Vorwurf, das Finanzministerium könnte seinerzeit Aktenlieferungen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss zum Schutz des damaligen Ressortchefs Gernot Blümel (ÖVP) absichtlich verzögert haben.

47 Sitzungen
Der Untersuchungsausschuss trat - inklusive der am Dienstag einberufenen Geschäftsordnungssitzung - zu insgesamt 47 Sitzungen zusammen. Dabei wurden 82 Auskunftspersonen befragt, drei davon doppelt.

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