Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) berichtet von einer „illegalen Treibjagd“ am Samstag im Jagdgatter in Strem (Bezirk Güssing). Anrainer und Tierschützer haben demnach das Geschehen dokumentiert, der VGT habe die Polizei gerufen, hieß es in einer Aussendung. Die Gatterjagd ist im Burgenland seit Jahresbeginn verboten, die Übergangsfrist ist bereits abgelaufen.
Dem VGT zufolge wurde die Jagd mittags unterbrochen, gegen 13 Uhr aber wieder aufgenommen. Der Verein bezeichnete die mutmaßliche Treibjagd als „mehrfach illegal“: Ab 1. Februar 2023 dürfe keine Gatterjagd mehr im Burgenland stattfinden, bis zu diesem Zeitpunkt hätten die Gatterzäune entfernt werden müssen. „Beim Jagdgatter Strem ist das aber nicht der Fall“, wurde festgehalten.
Erst am Donnerstag hatten VGT-Obmann Martin Balluch und Grünen-Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller in einer Pressekonferenz in Strem Kritik an geschlossenen Zäunen geübt. Zudem durften vor dem 1. Februar 2023 Treibjagden in Gattern nur von Anfang Oktober bis Ende Jänner stattfinden, wurde in der Aussendung erläutert.
„Der Zaun muss weg“
Laut Aussendung des VGT habe die Polizei mit dem Gatterbetreiber gesprochen. Es solle eine Anzeige geben, hieß es. Balluch forderte in der Aussendung die Behörde auf, die Gesetze zu „exekutieren, wie sie niedergeschrieben sind“: „Keine Gatterjagd mehr, keine Jagdgatter, die Tiere müssen beliebig ins ehemalige Gatter ein- und auswechseln können.“ Balluch verlangte: „Der Zaun muss also weg und aus.“
Seit Jahresbeginn gilt im Burgenland ein Gatterjagdverbot, die Übergangsfrist lief bis 1. Februar. Das entsprechende Gesetz, das im März 2021 verabschiedet wurde, hatte für Diskussionen zwischen dem VGT und der Landesregierung gesorgt. Zunächst wollte das Land das 2017 beschlossene Verbot der Gatterjagd kippen, noch ehe es überhaupt in Kraft getreten war. Daraufhin brachten die Tierschützer einen Antrag auf eine Volksabstimmung ein. Letztlich einigte man sich dann doch auf ein Verbot.
Fall wird geprüft
Von Seiten des Landes betonte man auf „Krone“-Anfrage, dass die Behörde den Fall prüfen werde: „Falls es einen Verstoß gegen das Jagdgesetz gibt, werden Konsequenzen folgen“, hieß es.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.