Auf wenig Gegenliebe stößt die Baulandabgabe beim Haus- und Grundbesitzerbund. Der Gang zum Verfassungsgerichtshof wird vorbereitet.
An der Abgabe scheiden sich weiterhin die Geister. Der Landesverband Burgenland des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes bereitet nun eine Sammelklage dagegen vor. Wie berichtet, hält Präsident Thomas Schreiner die neue Abgabe nicht für treffsicher und auch für verfassungswidrig. „Es sind davon nur kleine Eigentümer betroffen, die sich ein Grundstück statt unsicherer Veranlagung in Aktien oder ständigem Wertverlust auf einem Sparbuch aufbehalten, als Reserve in Notzeiten“, lautet seine Argumentation.
Unklarheiten bei „Hausgärten“
Bei den Ausnahmeregelungen würden zudem viele Fragen offen bleiben. So ist es etwa nicht nachvollziehbar, wie so genannte „Hausgärten“ definiert seien. Es handelt sich um Grundstücke, die nebeneinander liegen, einen Eigentümer aufweisen, eines davon bebaut ist und gemeinsam genutzt werden. „Aus der bisherigen Formulierung lässt es sich für mich nicht entnehmen, wie das geregelt ist“, so Schreiner.
Für den Präsidenten würde die größere Baulandreserve aber ganz woanders schlummern: „Große Grundbesitzer können es sich meist mit der Gemeinde richten, ob sie Flächen, die an jetziges Bauland anschließen, umwidmen und verkaufen.“ Auch Wohnbaugenossenschaften hätten einen großen Stock an Bauland in Reserve.
Bescheide der Gemeinden sollen bekämpft werden
Bis die Sammelklage eingebracht wird, dauert es aber noch. Als ersten Schritt sollen Bescheide der Gemeinden über die festgesetzte Abgabe von den Eigentümern bekämpft werden. Darüber entscheidet dann die zweite Instanz.
Danach kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden. „Wer sich der Sammelklage anschließen will, soll sich bei uns melden“, erklärt Schreiner. Infos: 02682/64044-13 oder E-Mail: hausverwaltung@schreinerundpartner.at
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