Ein Nordburgenländer hatte ein Probleme bei der Zahlung via Internet. Beinahe hätte ihn das zusätzlich 1500 Euro gekostet.
Der Nordburgenländer fand auf einer Onlineplattform die passende Reise für die Familie. Nach wenigen Klicks erfolgte die Buchung. Doch dann funktionierte die Zahlung plötzlich nicht. Es war nicht klar, ob die Buchung erfolgreich war.
Ein paar Tage später gab es ein Gespräch mit der Internetplattform. Dort hieß es, dass das gebuchte Zimmer bereits belegt sei. Stattdessen könne ein anderes gewählt werden. Der Kunde stimmte zu, woraufhin die Internetplattform die neue Buchung an den Reiseveranstalter übermittelte. Wenig später kam das böse Erwachen: Die erste Buchung hatte doch funktioniert! Deshalb war das Zimmer belegt gewesen.
Konsumentenschutzberatung half weiter
Der Nordburgenländer teilte dies dem Reiseveranstalter mit, um die zweite Buchung zu löschen. Doch der verlangte satte 1500 Euro Stornogebühr und verwies auf die Internetplattform. Erst nach Interventionen durch die Konsumentenschutzberatung der Arbeiterkammer (AK) lenkte er ein.
Tipps für Online-Buchungen
Um unangenehme Situationen bei Online-Buchungen zu vermeiden, gilt es einige Dinge zu beachten. So gibt es hier kein Rücktrittsrecht. „Es ist daher unumgänglich, vor Abschluss der Buchung alle Angaben genau zu überprüfen“, rät AK-Konsumentenschutzexperte Christian Koisser. Sinnvoll ist es, mit einem Screenshot alles festzuhalten, um später falls nötig einen Nachweis zu haben. „Und wenn es beim Buchungsvorgang irgendwo hakt, nicht gleich neu buchen“, so Koisser. Die Angelegenheit zuerst mit dem Anbieter abklären.
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