„Danke sehr“

Frau fast totgeschlagen: 5 Jahre Haft für Täter

Chronik
20.02.2023 12:56

Es ist eine Gewaltbeziehung, wie sie im Lehrbuch steht. Er prügelt sie grundlos, sie kommen immer wieder zusammen. Sie will ihn trotz eines neuen, tagelangen Martyriums, das auf der Intensivstation endete, schützen. Jetzt bekam ein 33-Jähriger fünf Jahre Haft - und noch etwas mehr.

„Ich wollte erst gar nichts sagen, weil er gerade aus der Haft entlassen wurde“, „Ich wollte nicht, dass er meinetwegen wieder ins Gefängnis kommt“ - die Aussage des 35-jährigen Opfers wurde von der Richterin verlesen, der Linzerin die Konfrontation mit Peiniger und Liebhaber in Personalunion erspart. Deutlich meinte die Richterin, dass man auch „in ganz anderer Konstellation hier sitzen könnten“ - also nicht „nur“ wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, sondern wegen Mordversuchs.

Bereits vierter Auftritt vor Gericht
Das Duo hatte sich während einer Alkoholentziehung kennen und lieben gelernt. War dann zusammen und auseinander. Immer wieder gab es Hiebe und der Angeklagte wurde schon dreimal deshalb verurteilt. Immer war Alkohol mit im Spiel. Und grundlose Gewalt. Immer wieder gab es bedingte Entlassungen, 28 Monate bedingte Haft waren zu Beginn der Verhandlung noch offen. Und die neuerliche Tat spielte sich während der Bewährungszeit ab. Daher wurde der Strafrahmen von ein bis 10 Jahre auf zwei bis 15 Jahre erhöht.

Zitat Icon

Ich wollte nicht, dass er wegen mir wieder ins Gefängnis kommt.

das 35-jährige Opfer

Das Paar, das eigentlich keines mehr war, kam immer wieder zusammen. Die Frau hatte sonst niemanden in ihrem Leben, lebte nach der Scheidung bei ihren Eltern und hatte - wie auch der Angeklagte - den Entzug abgebrochen.

Drei Tage Martyrium
Drei Tage lang soll im Oktober der 33-Jährige die Linzerin in einem Linzer Hotel, „wo man sich eine schöne Zeit mit viel Alkohol“ machen wollte, immer wieder geschlagen, gewürgt und gegen Möbel geworfen haben. Erst als es ihr so schlecht ging, dass er sich „Sorgen machte“, rief er die Rettung: Gehirnblutung, unzählige Hämatome, beide Augen blau, Würgemale, Rissquetschwunden - der Körper de facto grün und blau geschlagen.

Die erste Frage bei der Polizei nach der Verhaftung: „Lebt sie eh noch?“ „Das war aber nur, weil ich keine Information hatte und mir wirklich Sorgen machte“, sagte der Angeklagte, der - entgegen der Strategie des Pflichtverteidigers, der auch auf Verletzungen durch Stürze im 3,4 Promille-Rausch hinarbeitet - ein volles Geständnis ablegte. „Das war die beste Idee des Tages“, sagt der Staatsanwalt, und: „Da reden wir von einigen Jahren auf oder ab.“

Der Schöffensenat - Richterin und zwei weibliche Schöffen - fällte ein rasches Urteil: 5 Jahre Haft, dazu acht Monate zusätzlich, die von den bedingten Strafen aufgehoben wurden. „Danke sehr“, sagte der Angeklagte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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