Benzin, Gas, Lebensmittel - hinter uns liegt ein finanziell forderndes Jahr. Höchste Zeit, sich per Lohnsteuerausgleich Geld vom Staat zurückzuholen. Warum es sich heuer besonders auszahlt, die sogenannte Arbeitnehmerveranlagung einzureichen.
Ab 1. März kann der Steuerausgleich für das vergangene Jahr durchgeführt werden, bis dahin liegt nämlich auch der dafür benötigte Jahreseinkommenszettel vor. „Achtung: Es hat nur wenig Sinn, bereits vor diesem Datum einen Steuerausgleich zu machen“, sagt Steuerexpertin Dominique Feigl von der Arbeiterkammer Wien. Der Grund? Arbeitgeber, AMS, Krankenkasse - all diese Stellen müssen bis 28. Februar ihre Meldungen ans Finanzamt machen. Feigl: „Wer zu früh beantragt, läuft daher Gefahr, dass seine Daten noch unvollständig sind. Dann könnte in Folge die Berechnung nicht stimmen.“
Liegen aber sämtliche Daten vor, werden sich heuer speziell Familien, Geringverdiener und Pendler über ein paar Hunderterscheine mehr im Geldbörsl freuen. Die zentralen Neuerungen auf einen Blick:
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