BMW statt Skoda

Kritik an Luxus-Dienstauto trotz klammer Kasse

Oberösterreich
21.02.2023 13:00

Die Erneuerung des Fuhrparks der Steyrer Stadtspitze stößt der ÖVP sauer auf. Sie ortet ein Problem in der Außenwirkung und der Glaubwürdigkeit der Einspar-Aussagen der politischen Verantwortungsträger.

Die Anschaffung eines zweiten Dienstautos für die Stadtspitze sorgt in Steyr für Wirbel. VP-Stadträtin Judith Ringer schießt in Richtung SP scharf: „Das Fahrzeug des Bürgermeisters wurde im Vorjahr gegen ein größeres Modell getauscht, nun wurde auch für die Vizebürgermeisterin ein stattlicher 5er-BMW angeschafft.“

Auch FPÖ ist verärgert
Dass sie jetzt statt einem Skoda einen Luxus-BMW fahre, seit gerade in Zeiten einer angespannten Finanzlage das völlig falsche Signal. Das sieht auch FP-Stadtvize Helmut Zöttl so: „Es heißt, man müsse überall den Sparstift ansetzen, und dann werden solche Autos gewählt.“

Ringer verweist auch noch auf einen Rechnungshofbericht, der enormes Einsparungspotenzial bei den zwei Fahrzeugen aufzeigt - vor allem aufgrund der geringen Fahrdistanzen und der langen Stehzeiten. „Da stellt sich schon die Frage, ob zwei neue Fahrzeuge das richtige Zeichen sind und ob nicht ein Dienstwagen ausreicht“, sieht Ringer ein Problem in der Außenwirkung und der Glaubwürdigkeit der Einspar-Aussagen der politischen Verantwortungsträger.

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Der neue Leasingvertrag hat eine Laufzeit von nur mehr einem Jahr. Die monatliche Rate liegt unter jener des Vorgängermodells.

Anna-Maria Demmelmayr, SPÖ-Vizebürgermeisterin

SP-Stadtvize Anna-Maria Demmelmayr reagiert auf die Kritik: „Der Dienstwagen samt Chauffeur zählt zum Arbeitsplatz eines Politikers. Der neue Leasingvertrag hat eine Laufzeit von nur mehr einem Jahr. Die monatliche Rate liegt unter jener des Vorgängermodells.“ „Außerdem hat der neue Dienstwagen einen Hybrid-Antrieb und sozusagen ein ‚Herz‘ aus Steyr“, so Demmelmayr. Seit kurzem gebe es beim Magistrat eigens installierte Arbeitsgruppen, die intern sämtliche Ausgaben hinterfragen und bewerten. So auch die Leasingverträge der Dienstkraftwägen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausverhandelt worden sind.

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