Anrainer hatten sich durch Geräusche auf eines Spiel- und Sportplatzes in Villach gestört gefühlt und geklagt. Sieben Jahre dauerte es bis zur endgültigen Entscheidung.
Nahe der Eishalle und des Dinzlparkes gibt es eine Wiese, die bereits seit mehr als einem halben Jahrhundert als Freizeitanlage für Sportbegeisterte genutzt wird. Regelmäßig fanden hier Fußballspiele statt und in den 80er-Jahren hat die Stadt auch einen befestigten Ball- und Rollhockeyplatz errichtet.
2015 kam es erstmals zu Beschwerden von einigen Anrainern, die sich über die Lärmbelastung durch die dort spielenden Kinder und Jugendlichen beschwert hatten. 2016 mündeten diese Proteste schließlich in einen Gerichtsprozess gegen die Stadt Villach. Die Forderung: Ein Aus oder extreme Einschränkungen auf diesem beliebten Spiel- und Sportplatz.
Der Magistrat war einer anderen Rechtsmeinung als die Anrainer: Sie argumentierte damit, dass die Sportanlage seit Jahrzehnten unverändert in Betrieb ist und die Lärmentwicklung ortsüblich sei. Es habe nie eine schlagartige Erhöhung von Lärmemissionen stattgefunden.
Sport und Spielplätze haben einen Nutzen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie gehören zum Stadtgeschehen - auch wenn damit eine gewisse Geräuschkulisse verbunden ist.
Bürgermeister Günther Albel
Sieben Jahre lang dauerte der Prozess, der gleich zweimal den gesamten Instanzenzug durchlaufen hat. Das Oberlandesgericht Graz (OLG) hat nun das endgültige Berufungsurteil an die Stadt übermittelt: Darin wird zu 100 Prozent die Position der Stadt Villach bestätigt. Da die ordentliche Revision vom OLG nicht zugelassen wurde und ein außerordentliches Rechtsmittel nicht mehr zulässig ist, ist an dieser Entscheidung nicht mehr zu rütteln und es darf künftig weiter auf der Wiese gespielt und Sport betrieben werden.
Urteil richtungsweisend
Für Bürgermeister Günther Albel könnte dass hier eine wichtige Grundsatzentscheidung gefällt wurde: „Sport und Spielplätze haben einen Nutzen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie gehören zum Stadtgeschehen - auch wenn damit eine gewisse Geräuschkulisse verbunden ist“.
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