Begehrter ÖFB-Kicker
70 Jahre lang war eine Kleingartengartenparzelle im Besitz einer Familie aus Wien. Nach dem Tod beider Eltern muss der geliebte Schrebergarten nun aber aufgegeben werden. Wegen eines formalen Fehlers. Gnade vor Recht will man hier nicht ergehen lassen.
So ein Kleingarten kann ein hartes Pflaster sein. Im Fall von Familie N. (Name geändert) geht es aber nicht um einen Streit unter Nachbarn über Unkraut oder Gartenzwerge. Es geht um ein kleines bürokratisches Versäumnis, das einem trauernden Witwer passiert ist, nachdem seine Frau Anfang 2020 verstorben ist. Dieses kann nun nicht mehr gutgemacht werden, wie der zuständige Zentralverband der Kleingärtner und Siedler festhält.
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