In der Aufarbeitung des VW-Diesel-Abgasskandals hat Volkswagen einen Rückschlag erlitten: Ein Gericht hat den Freigabebescheid des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts für Software-Updates von VW-Dieselmotoren aufgehoben. Sollte die Entscheidung Rechtskraft erlangen, könnte das auch auf Österreich Auswirkungen haben.
Die Deutsche Umwelthilfe hat sich mit ihrer Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gegen das KBA durchgesetzt.
In dem Verfahren geht es um die Verwendung sogenannter Thermofenster bei Dieselautos. Diese verringern bei niedrigen Außentemperaturen die Abgasreinigung. Die Autos stoßen dann mehr Schadstoffe aus. Die Hersteller argumentieren, das sei zur Schonung des Motors notwendig.
Millionenrückruf droht
Vor dem Verwaltungsgericht ging es zunächst nur um ein Modell von Volkswagen, einen VW Golf. Die DUH betrachtet den Rechtsstreit als Musterverfahren für eine Reihe weiterer Auseinandersetzungen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt. Sollte auch in diesen Fällen gegen das KBA entschieden werden, könnte Volkswagen erneut ein millionenfacher Rückruf bevorstehen.
Nun müsse die deutsche Zulassungsbehörde tätig werden, hieß es seitens des Gerichts. Dazu werde man sich in den Urteilsgründen äußern. Volkswagen erklärte, man wolle die schriftliche Begründung abwarten und danach über weitere Schritte entscheiden. Denkbar ist ein Gang zum Oberverwaltungsgericht oder eine Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Mögliche Konsequenzen für österreichische Autofahrer
Betreffen könnte das Urteil auch Kfz-Besitzer in Österreich. „Die Konsequenz einer solchen Entscheidung, wenn sie rechtskräftig wird: Updates der Abgasreinigung oder Entzug der Zulassung“, erklärte Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines. Der VSV betreibe nach wie vor eine Sammelaktion für geschädigte Kunden des Volkswagen-Konzerns und vermittle risikofrei Klagen, so Kolba.
Die Arbeiterkammer befürchtet eine Welle an Rückrufen in Österreich. „Direkt betroffen wären in Österreich zunächst jene 383.000 Dieselautos von VW, Audi, Seat und Skoda, die ebenfalls einen EA-189-Motor eingebaut haben und ab 2016 verpflichtend für ein Software-Update zurückgerufen wurden“, hieß es in einer Mitteilung. Die Folgen eines Rückrufs dürfe aber nicht die Autobesitzerinnen und Autobesitzer treffen. So müsse Umweltministerin Leonore Gewessler gegebenenfalls sicherstellen, dass es zu keinen finanziellen oder sonstigen Nachteilen für die Betroffenen komme, fordert die AK.
VW beruhigt vorerst
Volkswagen erklärte, bis zur rechtskräftigen Klärung drohten weder behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen noch Hardware-Nachrüstungen wegen des Thermofensters. Das deutsche Kraftfahramt hatte die Software-Updates nach dem VW-Dieselskandal genehmigt. Damit wurden die illegalen Abschalteinrichtungen beseitigt, mit denen ein Auto erkannte, ob es sich auf dem Teststand befand und auch nur dann die Abgasgrenzwerte einhielt. Die Software-Updates enthielten allerdings weitere Abschalteinrichtungen, eben die sogenannten Thermofenster.
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