Derzeit ist in großen Bereichen unseres Alltags Corona kein Thema mehr. Versetzen wir uns aber zurück in den Winter 2021: Wer da infiziert war, musste für 14 Tage in Quarantäne, um niemanden zu gefährden. Eine Kärntnerin soll sich nicht daran gehalten haben - weswegen sie am Donnerstag auf die Anklagebank kommt.
Dezember 2021. Auch eine 53-jährige St. Veiterin wird neben Tausenden anderen Österreichern positiv auf Corona getestet und muss für zwei Wochen in Quarantäne. Sie wohnt in einem Mehrparteienhaus. Als Nachbarn bemerken, dass die Frau trotz Infektion weiter munter ohne Maske im Stiegenhaus unterwegs ist, schlagen sie Alarm. Doch für einen 69-Jährigen kommt das zu spät: Der Pensionist soll durch einen Kontakt in dem engen Stiegenhaus angesteckt worden sein. Er überlebt die Erkrankung nicht. Am 21. Jänner 2022 ist er an einer Globalinsuffizienz des Herzens und akutem Lungenversagen verstorben, beides laut Gutachten Covid-19-bedingt.
Verantwortlich für Corona-Tod?
Ist seine Nachbarin also schuld an dem Todesfall? Der bekannte Infektiologe und Corona-Wissenschafter Christof Steininger hat in seinem Gutachten für die Justiz festgestellt, dass die 53-Jährige und der Verstorbene am selben Virustyp erkrankt waren und damit auch der Tod des Mannes mit höchster Wahrscheinlichkeit mit der nachvollziehbaren Ansteckung in Zusammenhang stehe.
Der Klagenfurter Staatsanwalt Julius Heidinger hat lange ermittelt - und aufgrund des Gutachtens Anklage wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten sowie wegen grob fahrlässiger Tötung eingebracht. Damit wird Corona wie eine „Waffe“ betrachtet, durch deren Einsatz ein anderer Mensch zu Tode gekommen sein soll.
Drei Jahre Haft drohen
Donnerstagvormittag muss sich die 53-jährige Angeklagte am Landesgericht Klagenfurt vor Richter Dietmar Wassertheurer für die ihr vorgeworfenen Handlungen verantworten. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft, beide angeklagten Delikte haben den gleichen Strafrahmen - treffen allerdings mehrere Vergehen zusammen, kann die Strafe innerhalb der gesetzlichen Bandbreite höher ausfallen. Ob es am selben Tag bereits ein Urteil gibt, wird von der Aussage der Frau abhängen.
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