Corona als Waffe? Folgt man dem Klagenfurter Staatsanwalt Julius Heidinger, so hat eine 53-jährige Kärntnerin ihren 69-jährigen Nachbarn auf dem Gewissen. Sie sei, „auffallend sorglos“, trotz positiven Covid-Tests und gültigem Quarantänebescheid unterwegs gewesen - und hätte einen krebskranken Pensionisten angesteckt, der daraufhin verstarb.
Der Prozess startet mit zweistündiger Verspätung und geht auch ungeplant weiter: Denn die Angeklagte, zweifache Mutter und nach eigenen Angaben freiberufliche Mediatorin und Konfliktbewältigungsexpertin, erklärt ausschweifend, warum sie keinerlei Schuld am Schicksal des Nachbarn treffen könne: „Ich hatte eine Bronchitis, kein Corona. Auch bin ich sicherlich nie PCR-getestet worden.“ Wie dann ihre Virus-Probe von einem Experten untersucht werden konnte, will Richter Dietmar Wassertheurer wissen? „Das kann gar nicht sein“, bleibt sie überzeugt. „Ich war krank und bin im Bett geblieben, das war alles. Damit hat sich die Diskussion schon erledigt.“
Grob fahrlässige Tötung
So einfach kann's aber nicht gehen. Denn der Frau wird vorsätzliche Gemeingefährdung und grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, Delikte, die mit bis zu drei Jahren Haft bestraft und weit weg von einem „Bagatellfall“ sind! „Sie hatte einen positiven Test, hat einen Quarantänebescheid erhalten und ist in Kenntnis ihrer Infektion sowohl im Stiegenhaus ihres Wohnblocks als auch mit dem Taxi und bei einem Kaffeetreffen unterwegs gewesen“, bekräftigt Ankläger Heidinger. Zudem hätte sie dreimal ihren schwer krebskranken Nachbarn getroffen - der daraufhin am selben Virusstamm erkrankte und letztlich starb.
„Bezweifle Corona-Tod“
„Das bezweifle ich, dass er an Corona verstorben ist“, legt die 53-Jährige nach. Das gerichtsmedizinische Gutachten kenne sie zwar, aber was sage das schon aus? „Wir hatten einen sehr liebevollen Umgang mit der Nachbarsfamilie“, erzählt sie. „Seit dem Tod haben wir aber keinen Kontakt mehr.“
Mit der komplett leugnenden Verantwortung der Angeklagten wird der Prozess nun langwieriger: Schließlich gibt es mehrere Zeugen, die die Frau trotz Erkrankung ohne Maske herumspazieren, gesehen haben wollen. Und auch der Arzt wird sich wohl erinnern, wie er an den PCR-Test gekommen ist. Ein Urteil wird damit wohl länger auf sich warten lassen.
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