In den Bauch gestochen
Mordversuch am Geburtstag: 11 Jahre Haft für Täter
Eine Messerattacke mit einem Schwerverletzten während einer Geburtstagsfeier am 16. Mai 2022 im Flachgau hat am Donnerstag zu einem Prozess wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes gegen einen Maurer aus Polen geführt. Der 50-Jährige soll mit 2,78 Promille Alkohol im Blut einem damals 28-jährigen Bauarbeiter in den Bauch und in das Gesicht gestochen haben. Der Angeklagte, der nicht geständig war, wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Das Urteil der Geschworenen am Landesgericht Salzburg ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin hatte erklärt, dass sich der Beschuldigte nicht an die Tat erinnern könne. Der bisher unbescholtene Pole war am Tag des Angriffs mit der Renovierung eines Hauses beschäftigt. Er feierte an jenem Tag mit vier Arbeitskollegen seinen 50. Geburtstag. Dabei floss reichlich Alkohol. Schon in der Früh wurde eine Kiste Bier gekauft. Etwas später wurden noch zwei Kisten besorgt und am Abend eine weitere Kiste und sechs Flaschen Wodka, wie die Verteidigerin schilderte. „Alle waren erheblich betrunken.“
Mit 20 Zentimeter langen Messer auf Mann eingestochen
Nachdem der 28-jährige Pole, mit dem der Angeklagte offenbar befreundet war, gegen 21.30 Uhr eine Jacke aus dem Auto geholt hatte, stach der 50-Jährige mit einem 20 Zentimeter langen Messer zweimal auf ihn ein. „Die Klinge war elf Zentimeter lang“, sagte der Staatsanwalt. Das Opfer erlitt einen Wangendurchstich und eine Stichwunde im Mittelbauch mit einer Perforation des Dickdarms.
Der Beschuldigte wurde noch am Abend festgenommen. Die Beamten stellten Blutspuren an seinen Händen und an dem Messer sicher. Einem Gerichtsgutachten zufolge, war er trotz der hochgradigen Berauschung noch zurechnungsfähig.
Alkohol habe den 50-Jährigen aggressiv gemacht
Laut dem Staatsanwalt haben die anderen Anwesenden das Tatgeschehen nicht unmittelbar beobachtet. Zeugen erzählten allerdings den Ermittlern, dass der Alkohol den 50-Jährigen aggressiv gemacht habe. Ein Zeuge erklärte, dass der Beschuldigte ein Messer in der Hand gehalten und gerufen habe, er wolle den 28-Jährigen töten. Diesen Satz habe sonst niemand gehört, erklärte die Verteidigerin.
Alle waren erheblich betrunken.
die Verteidigerin des 50-Jährigen
Der hohe Alkoholisierungsgrad ihres Mandanten sei mit einem Gedächtnisverlust verbunden, meinte die Rechtsanwältin. „Er hat niemanden zu töten versucht.“ Es fehlte offenbar an einem Motiv. „Es gab absolut keine Auseinandersetzungen“, sagte der Angeklagte zu dem vorsitzenden Richter des Geschworenengerichts.
Angeklagte würde jeden Tag nur zwei Bier trinken
Der Richter konfrontierte den 50-Jährigen mit einer Zeugenaussage, wonach es sehr wohl Streitigkeiten gegeben habe. Er soll dem 28-Jährigen vorgeworfen haben, dass er in jener Woche zu wenig gearbeitet habe. „Er war ein sehr guter Facharbeiter. Wenn es Diskussionen gab, war es scherzhalber und nicht ernst gemeint“, antwortete der Beschuldigte. Was den Alkohol betrifft, so trinke er jeden Tag nur zwei Bier. Im Ermittlungsverfahren hatte er jedoch ausgesagt, dass er täglich nach der Arbeit fünfeinhalb Bier trinkt, und auch Wodka.
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