Ein Pole (50) attackiert Mitte Mai einen Arbeitskollegen bei seiner eigenen Geburtstagsfeier mit einem Messer. Zweimal sticht er zu, einmal sogar in die Wange. Mordversuch entscheiden die Geschworenen am Donnerstag. Es setzt nicht rechtskräftig elf Jahre Haft.
Zu fünft waren die polnischen Arbeiter im Mai 2021 in Mattsee. Wegen Renovierungsarbeiten. Doch am 16. Mai hatte die befreundete Gruppe einen Anlass zum Feiern: den 50. Geburtstag des nun Angeklagten. Der Alkohol floss offenbar in Strömen, meint die Verteidigerin beim Prozess am Donnerstag im Salzburger Landesgericht, erwähnt vier Kisten Bier und sechs Flaschen Vodka. Deshalb könne sich der Maurer und zweifache Familienvater an gar nichts erinnern. Trotz eines Alkoholspiegels von 2,8 Promille war er zurechnungsfähig, betont Staatsanwalt Jürgen Wiener: „Er ist mit Blut an den Händen festgenommen worden.“
Feucht-fröhliche Feier endete mit Messerstichen
An jenem Abend hatte das Opfer gegen halb 10 eine Jacke aus dem Auto geholt. Als er zur Party zurückkehrte, stand der 50-Jährige mit einem 20-Zentimeter-Messer vor ihm, schildert Wiener den Geschworenen: „Ohne ein Wort zu sagen, hat er zugestochen.“ Zuerst in den Bauch, danach in das Gesicht seines Arbeitskollegen. Von einer schweren Darmverletzung und einem Durchstich der linken Wange berichtet der Ankläger und erwähnt Zeugenaussagen, wonach der Maurer zum Opfer gerufen habe: „Ich töte dich.“
Als „ruhig und gutmütig“ beschreibt die Verteidigerin den bislang unbescholtenen Arbeiter: „Die Aussagen stehen im krassen Gegensatz zu seinem bisherigen Leben.“ Auch der Angeklagte betont: „Ich wollte nie jemandem etwas Schlechtes und habe nie Probleme mit der Polizei gehabt.“ Seit 26 Jahren sei er verheiratet, habe immer für seine Familie gearbeitet. Auch von den Kollegen und dem Opfer redet er in guten Worten. Einen Streit über die Arbeitsmoral habe es trotz anderslautender Zeugenaussagen nicht gegeben. Und sein offensichtliches Alkohol-Problemen redet er klein.
Die Geschworenen entschieden einstimmig auf versuchten Mord. Strafe: elf Jahre Haft, nicht rechtskräftig.
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