Der ehemalige Hollywood-Mogul Harvey Weinstein ist wegen Sexualverbrechen zu einer weiteren Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt worden. Das entschied ein Gericht in Los Angeles am Donnerstag. Weinstein war 2020 nach einem Prozess in New York wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung bereits zu einer Haftstrafe von 23 Jahren verurteilt worden. Auch der Ex-Popstar R. Kelly wurde am Donnerstag wegen Sexualstraftaten erneut zu Haftstrafe verurteilt.
Bei dem Prozess in Los Angeles hatte eine Jury den 70-Jährigen im Dezember wegen Sexualverbrechen in drei Anklagepunkten, darunter Vergewaltigung, schuldig gesprochen.
Vorwürfe im Zeitraum von 2004 bis 2013
In einem Punkt wurde er freigesprochen, in drei weiteren Punkten gab es keine Einigung. Die Vorwürfe stammten von vier Frauen in einem Zeitraum von 2004 bis 2013. Die meisten Übergriffe sollen in Hotels in Beverly Hills stattgefunden haben.
Der erste Weinstein-Prozess in New York markierte einen Meilenstein der Rechtsgeschichte. Der Fall hatte damals die #MeToo-Bewegung maßgeblich mit ausgelöst. Seit 2017 haben mehr als 80 Frauen Weinstein öffentlich sexuelle Übergriffe vorgeworfen.
R. Kelly wegen Sexualstraftaten erneut zu Haftstrafe verurteilt
Auch der bereits wegen Sexualstraftaten im Gefängnis sitzende Ex-Popstar R. Kelly (56) ist erneut zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Richter in Chicago urteilte am Donnerstag allerdings, dass Kelly seine Haftstrafen größtenteils parallel absitzen darf. Kelly war im vergangenen Jahr in New York unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bereits zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt worden.
Auch in dem Prozess in Chicago hatte eine Jury es als erwiesen angesehen, dass der „I Believe I Can Fly“-Sänger Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gehabt und Kinderpornografie hergestellt hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, dass die Haftstrafen aus beiden Prozessen zusammengerechnet werden müssen. Kellys Verteidigung hatte aber argumentiert, dass allein die Haftstrafe aus dem Prozess in New York für den Sänger angesichts dessen Alters quasi sowieso schon als eine lebenslange Haftstrafe anzusehen sei. Zudem hatte die Verteidigung in beiden Prozessen angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
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