Eigentlich sind der Justiz Beleidigungen egal, solange sich der Betroffene nicht darüber aufregt. Im Fall des Bundespräsidenten ist es anders. Weil ihn FPÖ-Chef Herbert Kickl als „senil“ und „Mumie“ bezeichnete, muss die Anklagebehörde prüfen.
Fühlt sich jemand beleidigt, dann muss er laut der Rechtssprechung die Justiz mit der Verfolgung des mutmaßlichen Täters beauftragen. „Anders ist es bei hochgestellten Persönlichkeiten“, erklärt Alois Ebner von der Staatsanwaltschaft Ried. In deren Zuständigkeit fallen die Aussagen von Herbert Kickl beim politischen Aschermittwoch der FPÖ in Ried.
Ist nämlich eine „hochgestellte Persönlichkeit“ betroffen, muss die Justiz solche Aussagen wie ein „Offizialdelikt“ behandeln. Sprich, sie muss tätig werden.
Allerdings muss für weitere Schritte der Betroffene, in diesem Fall der Bundespräsident, der mit den Bezeichnungen „senil“ und „Mumie von der Hofburg“ bedacht worden war, seine Zustimmung geben. „Es ist ein Ermächtigungsdelikt“, erklärt Ebner.
Bekanntlich hat sich auch schon der Verfassungsschutz eingeschaltet, untersucht die verbalen Entgleisungen.
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