Nach Freigang

Häftling wollte mit Suchtgift wieder in die Zelle

Gericht
24.02.2023 13:57

Ein Strafhäftling kehrt an einem September-Abend nach einem Freigang wieder in die Justizanstalt zurück. Das Problem: Er steht unter Drogen und hat sogar welche bei sich. Das bemerken auch zwei Justizwachebeamte. Die bittet er, die ganze Sache zu vergessen. Mit den Worten: „Muss ja keiner wissen“. Jetzt muss er 20 Monate länger sitzen. 

Der im Pongau lebende Einheimische (29) sitzt bereits seit dem April wegen Rausch-Taten ein, betont der Staatsanwalt beim Prozess am Freitag im Salzburger Landesgericht. Doch am Abend des 26. September, nach der Rückkehr in die Justizanstalt, verhält er sich komisch, so der Ankläger. Nach einem Drogen-Test war klar: Er hatte Amphetamine genommen. Beamte kontrollieren ihn und entdecken dann auch noch Cannabis. Und dann reagiert der 29-Jährige völlig falsch: Er bittet die Gefängniswärter, den Test zu vergessen und ihm das Suchtgift wieder herzugeben. Die Beamtin weist ihn gleich auf eine mögliche Anstiftung zum Amtsmissbrauch hin. „Das muss ja keiner wissen“, erwidert der Häftling.

Reuiges Geständnis samt Entschuldigung

„Es tut mir leid, ich hab das ganz falsch eingeschätzt“, ist der gelernte Techniker vor der Richterin reuig. Er habe dies nur gesagt, damit er nicht seine Arbeit in der Justizanstalt verliere und auch nicht verlegt werde. Beides ist jedenfalls nach dem Vorfall passiert. „Das ist schon ein Problem. Sie sitzen ja schon wegen einer Rausch-Tat“, betont die Vorsitzende und spricht von einem offensichtlichen Sucht-Problem. Das weiß er auch und entschuldigt sich persönlich bei den zwei Beamten. „Er ist ein armer Kerl mit seiner Sucht“, sagt Verteidiger Michael Hofer und betont, dass der Angeklagte Anfang April eigentlich wieder das Gefängnis verlassen dürfe. 

20 Monate Haftstrafe

Die Richterin schickt ihn aber 20 weitere Monate in die Zelle wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch: „Sie haben im Strafvollzug eine Straftat begangen und ihnen sind schon mehrfach die Finger gereicht worden“, so die Richterin mit Blick auf die sechs Vorstrafen. Er nimmt Bedenkzeit, nicht rechtskräftig. 

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