Die Vermieterin, die unrechtmäßig gehandelt hat, bleibt straffrei. Obwohl sie dem langjährigen Mieter, der jahrzehntelang pünktlich bezahlt und keine Probleme gemacht hat, die Wohnung in Wien ohne sein Wissen im Urlaub ausgeräumt hat.
Dass sich der Fall Wolfgang Schwanke zu einer unendlichen und einzigartigen Story in Wiens Mietgeschichte entwickelt, war leider zu erahnen. Wie berichtet, hat die langjährige Vermieterin des Wieners den Großteil seines Besitzes, darunter Möbel und persönliche Gegenstände wie Dokumente, während eines Auslandsaufenthalts aus der Wohnung entwendet.
Vermieterin gab nur Teil des Besitzes zurück
Ein Gericht verfügte durch die Besitzstörungsverurteilung, dass dies unrecht war und sie alles zurückgeben müsse. Das tat die betagte Vermieterin aber nur zum Teil. Zahlreiche Möbelstücke und privates Gut, wie Videos der Familie oder Zeugnisse, bekam er nicht zurück.
„Der Schaden beträgt 25.000 Euro“, schildert Schwanke. In dem verschwundenen Kasten befanden sich etwa Philharmonikermünzen und eine Briefmarkensammlung.
Einzigartiger Fall
Die Staatsanwaltschaft stellte seine Anzeige wegen Diebstahl jedoch ein - wegen Geringfügigkeit. „Ich bin fassungslos. Wie kann so etwas sein?“, fragt Schwanke. Auch die Mieterhilfe, die ihn unterstützt, ist ratlos. „So ein Fall ist uns bislang nicht untergekommen“, heißt es.
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