Der Innsbrucker „Abgas-Anwalt“ Martin Moser ist erfreut über ein Zivilurteil am Landesgericht: Der Besitzer eines Wohnmobiles erhält den Kaufpreis samt Zinsen zurück! Hintergrund sind - wie aus vielen anderen Fällen und Fahrzeugmarken bekannt - Manipulationen bei der Abgasreinigung.
Als „sensationell“ sieht Anwalt Moser das Zivilurteil am Landesgericht Innsbruck: Sein Mandant darf das Wohnmobil (Marke Hymer mit Basisgestell eines Fiat Ducato) zurückgeben. Er erhält 60.477,65 Euro samt 4 Prozent Zinsen zurück. Grund sind die laut Gericht illegale Abschalteinrichtung des Abgassystems. „Programmiert sind diese ab 22 Minuten nach dem Start und zudem bei unter 20 Grad Außentemperatur“, präzisiert der „Abgas-Anwalt“. Fazit: Die Abgasreinigung funktioniert die meiste Zeit gar nicht!
Weichen durch Europäischen Gerichtshof
Die Entscheidung stützt sich auf Verfahren rund um den Volkswagen-Konzern. Im Sommer 2022 erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach derartig manipulierte Fahrzeuge sogar vom Zulassungsentzug bedroht seien. Wichtig für die zahlreichen von ihm vertretenen heimischen Wohnmobilfahrer sei laut Moser auch, dass die Ansprüche der Besitzer gegen die Hersteller nicht verjährt seien. Dies war vielfach behauptet worden.
Das jüngste Urteil ist nicht rechtskräftig, der Innsbrucker Anwalt sieht es aber als wegweisend für viele Klagen gegen andere Fahrzeughersteller.
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