Prozess in Feldkirch
Serieneinbrecher schon wieder vor Gericht
Ein bereits zu einer Hafstrafe verurteilter slowakischer Kriminaltourist (43) bekam am Landesgericht Feldkirch eine weitere Rechnung für seine Taten präsentiert. Zwar bestritt er trotzig die ihm zur Last gelegten Einbruchsdiebstähle, das Urteil nahm er aber dennoch an.
Lässig schlendert der Angeklagte in den Gerichtssaal. Seinen Platz kennt der zwölffach Vorbestrafte ja schon. Ganz vorne und vis à vis vom Richter. Letzteren kennt der Slowake ebenfalls. Und zwar aus der Verhandlung vom Oktober am Landesgericht Feldkirch. Damals war der Serieneinbrecher vom Herrn Rat zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Der in der Schweiz lebende Slowake ging daraufhin in Berufung und kassierte vom Oberlandesgericht Innsbruck statt einer Strafmilderung eine satte Straferhöhung auf 30 Monate.
Am Freitag wurde der Berufslangfinger am LG Feldkirch zu einer zusätzlichen achtmonatigen Haftstrafe verurteilt. Der Hintergrund: Im Zusammenhang mit drei weiteren Einbruchsdiebstählen in Feldkirch war die DNA des Slowaken sichergestellt worden. Wie im Jahr zuvor, hatte es der Arbeitslose auch in diesen Fällen auf teure Fahrräder im Wert von mehreren Tausend Euro abgesehen. Nach bewährtem Muster brach er dazu in Keller und Fahrradräume ein. Dazu kommt noch ein Einbruchsdiebstahl in einen Kiosk nahe der Schattenburg, wo er eine Handkassa mit rund 300 Euro stahl.
Im „Krankenstand“ statt auf Einbruchstour
Doch zugeben will der Überführte die Taten partout nicht, weshalb er trotzig auf „nicht schuldig“ plädiert. Auch verneint der 43-Jährige, im Sommer des vergangenen Jahres an weiteren 16 Einbruchsdiebstählen in Vorarlberg beteiligt gewesen zu sein: „Das war mein Kollege. Ich kann aufgrund von Rückenproblemen nicht arbeiten und war zu der Zeit in Physiotherapie in meiner slowakischen Heimat.“ Ob und wann der kriminelle „Kollege“ vor Gericht zur Causa befragt beziehungsweise zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist unklar. Bislang ist der Mann für die Justizbehörden jedenfalls nicht zu greifen. Der Slowake nimmt hingegen das Urteil von acht Monaten Zusatzstrafe an.
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