EKZ II kommt

Energiekostenzuschuss I war nur halb so teuer

Politik
25.02.2023 05:00

Der Energiekostenzuschuss I (EKZ I), mit dem die hohen Energiepreise aus dem Jahr 2022 für Unternehmen abgefedert werden sollten, hat die Regierung nicht einmal halb so viel gekostet, wie im Budget für die Hilfe veranschlagt worden war.

Mitte Februar lief die Antragsfrist für den Zuschuss aus, bis dahin wurden 11.235 Anträge mit einem Zuschussvolumen von 403,8 Millionen Euro gestellt. Auch heuer gibt es mit dem EKZ II Energie-Hilfen für Firmen, die Details stehen mittlerweile fest. „Der Energiekostenzuschuss I war weniger teuer als wir angenommen haben“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) im Gespräch mit Journalisten. „Wir sind froh, dass das Budget nicht ausgeschöpft wurde.“

Ursprünglich waren 1,3 Milliarden Euro für den EKZ I zur Verfügung gestanden. Für den auf das vierte Quartal ausgeweiteten EKZ I - ursprünglich hatte die Förderung nur den Zeitraum Februar bis September 2022 umfasst - läuft die Anmeldefrist dagegen erst an. Start für die Voranmeldung ist am 29. März, ab dann haben Firmen bis 14. April Zeit. Die Antragsphase ist von 17. April bis 16. Juni geplant.  Deutlich mehr Neuerungen gibt es beim Energiekostenzuschuss II (EKZ II), der für das gesamte Jahr 2023 beantragt werden kann. Hintergrund sind vor allem Änderungen im EU-Krisenbeihilferahmen.

Voraussetzung für Förderung
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen Auflagen erfüllen. So gilt für alle Stufen eine Beschränkung bei der Auszahlung von Boni und Dividenden. Die Antragstellung soll in zwei Tranchen erfolgen: Für das erste Halbjahr soll sie im dritten Quartal 2023 stattfinden, für das zweite Halbjahr im ersten Quartal 2024.

Laut dem Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher haben die Energiezuschüsse den Staat weniger gekostet, da die Energiepreise wieder gesunken sind. (Bild: APA/Eva Manhart)
Laut dem Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher haben die Energiezuschüsse den Staat weniger gekostet, da die Energiepreise wieder gesunken sind.

Für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer, die die Förderuntergrenze von 3000 Euro nicht erreichen, gibt es zudem ein Pauschalfördermodell. Dieses sieht eine Pauschalförderung zwischen 110 und 2475 Euro für Betriebe vor, die einen Umsatz zwischen 10.000 und 400.000 Euro im Jahr erzielen. 

Darüber hinaus richtet sich die Höhe der Förderung nach der Branche. Die Pauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Die Abwicklung soll über die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und voll automatisiert erfolgen. Damit soll der bürokratische Aufwand reduziert werden. Prüfungen der Anträge soll es nur geben, wenn bei der Antragstellung Probleme auftauchen.

„Pre-Check“ möglich
Betriebe sollen sich ab Mitte April bei der FFG für einen „Pre-Check“ anmelden können und erhalten dann Informationen, was für die Antragstellung vorzubereiten ist. Anträge sollen ab Mitte Mai gestellt werden können. Öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanzen, Immobilien und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien sind von dem Pauschalfördermodell ausgeschlossen.

Mehr Planungssicherheit
Ziel der Förderungen sei es vor allem, den Unternehmen „Planungssicherheit zu geben, sollten sich die Preise wieder erhöhen“, so Kocher. Für 2023 werden insgesamt 3,5 Milliarden Euro für die Energie-Hilfen für Unternehmen in die Hand genommen. Kocher schließt nicht aus, dass die Kosten auch beim EKZ II wieder unter dem veranschlagten Budget bleiben könnten. Das sei aber auch abhängig davon, wie sich die Preise für Gas und Strom entwickeln. „Wenn die Preise so bleiben, wie sie sind, dann bin ich optimistisch, dass wir unter den sieben Milliarden bleiben“, sagte der Minister. Zudem hofft er auf das EU-Modell zur Koordinierung des Gaseinkaufs zur Dämpfung von Preisausschlägen.

Klar sei aber auch, dass die Energieförderungen nicht auf Dauer bestehen bleiben könnten. „Ich rechne damit, dass wir das 2024 nicht mehr brauchen“, so Kocher. Er geht außerdem davon aus, dass noch heuer eine gemeinsame europäische Lösung auf den Tisch kommt.

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