Mildes Urteil

1450 Euro Strafe für illegale Bungalow-Errichtung?

Oberösterreich
28.02.2023 10:00

In Lasberg wurde die Baugenehemigung für ein Auszugshaus nachträglich erteilt. Die Bezirkshauptmannschaft entschied sich nach einer anonymen Anzeige für die Mindeststrafe. Weil der Ex-ÖVP-Bürgermeister und sein Sohn in Causa verwickelt sein sollen, gehen die Wogen hoch. 

Glimpflich scheint die illegale Errichtung eines Bungalows in Lasberg zu enden. Dabei standen noch vor einigen Monaten der Abriss des modernen Auszugshauses und eine hohe Geldstrafe für den Bauwerber im Raum.

Anschein der schiefen Optik
Nun aber drückten die Behörden offenbar ein Auge zu. Völlig entgegen der üblichen Praxis wurde der Schwarzbau nachträglich doch noch legalisiert. Weil der Bauwerber der Sohn des Ex-Bürgermeisters sein soll, ist im Ort von einer sehr schiefen Optik die Rede. Eigentlich lag zunächst nur die Bewilligung für einen Teilumbau des alten Hauses vor.

Der völlige Abriss und Neubau waren nicht genehmigt. Es folgte eine Anzeige. Weshalb sich die Bauämter mit der nachträglichen Genehmigung und die Bezirkshauptmannschaft Freistadt als Strafbehörde mit dem Fall beschäftigten. „Wir haben den Sachverhalt geprüft und ein Strafverfahren durchgeführt“, teilte in einer förmlichen Stellungnahme Bezirkshauptfrau Andrea Außerweger der „Krone“ mit. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf sie nicht mehr sagen.

Dieses schicke Auszugshaus in Lasberg wurde zunächst ohne Bewilligung gebaut. (Bild: Dostal Harald)
Dieses schicke Auszugshaus in Lasberg wurde zunächst ohne Bewilligung gebaut.

Im Klartext heißt das, der Bauwerber muss zahlen. Das Strafausmaß für Bauen ohne Bewilligung bewegt sich zwischen 1450 und 36.000 €. „Wenn jemand unbescholten ist, im Nachhinein um Genehmigung ansucht und sich im Verfahren kooperativ zeigt, bekommt er meist die Mindeststrafe“, so Außerweger über den ungewöhnlichen Fall: „Anzeigen wegen Schwarzbau sind eher selten.“

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