Laut Gutachten der Arbeiterkammer ist die Strompreiserhöhung im Jänner nicht rechtens. Der AK-Präsident fordert daher eine schnelle Rücknahme der Teuerung. Gespräche mit neuem Vorstandssprecher sollen dabei eine Lösung bringen.
Ein Rechtsgutachten der Arbeiterkammer Tirol und der AK Salzburg hat ergeben, dass die Strompreiserhöhung der Salzburg AG im Jänner zivilrechtlich unwirksam ist. Denn das Unternehmen ist laut dem Gutachten der Informationspflicht nicht nachgekommen. AK-Präsident Peter Eder will mit AG-Vorstand Michael Baminger – er ist erst seit dem 1. Jänner im Amt – über eine schnelle Lösung verhandeln, so den langen Gerichtsweg vermeiden.
Laut Rechnung der AK zahlen die Salzburger nur durch die Erhöhung im Jänner rund 13 Millionen Euro pro Monat zu viel. Rechnet man auch den Zeitraum von der Erhöhung im April 2022 mit, kommen auf einen Schlag noch einmal rund 60 Millionen Euro hinzu. Die Rücknahme der Erhöhung und die Rückerstattung wäre für Eder allgemein wichtig. „Die Energiepreise sind der Hauptpreistreiber, weil sie überall wieder zu finden sind. Eine Erhöhung der Energiepreise, erhöht nahezu alles. Sobald wir es schaffen die Energiepreise zu senken, dann haben wir den ersten Schritt gesetzt, dass die Inflation automatisch sinkt“, ist sich der Präsident sicher.
Übrigens: Bei selbstproduziertem Strom darf der Börsenpreis nicht als Rechtfertigung für Erhöhungen herangezogen werden. Interessant: Selbst wenn die Erhöhung gerechtfertigt wäre, ist sie durch die Verletzung der Informationspflicht unwirksam.
Am 7. März sind die Preise Thema der Aufsichtsratsitzung der Salzburg AG. Laut Konzern wird „sowohl das Urteil im Fall Verbund als auch das Rechtsgutachten der Arbeiterkammer berücksichtigt werden.“
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