Vermieter muss zahlen

Flüchtlinge hinterließen in Wohnung Totalschaden

Tirol
01.03.2023 12:00

Es ist wichtig, dass Tirolerinnen und Tiroler bereit dazu sind, ihre Wohnungen an Geflüchtete zu vermieten. Dabei muss es aber auch erlaubt sein, negative Erfahrungen, die die Vermieter erleben, aufzuzeigen. Ein Tiroler (52) vermietete seine Wohnung an eine fünfköpfige Familie in Not, die diese verwüstete. Sanierungskosten: rund 25.000 Euro!

Der 52-Jährige (Name der Redaktion bekannt) inserierte 2018 seine Eigentumswohnung in Innsbruck zur Vermietung. Es meldeten sich Mitarbeiter des Flüchtlingsheimes Wörgl sowie der Diakonie. Sie bekundeten Interesse an der Wohnung – und zwar für eine Flüchtlingsfamilie, bestehend aus Eltern mit zwei Kindern. „Aus sozialen Aspekten habe ich mich mit meiner Frau dazu entschlossen, der Familie die Wohnung zur Miete zu überlassen und ihnen einen guten Start in ein bürgerliches Leben zu ermöglichen“, erklärt der Tiroler der „Krone“.

Er erhielt die Zusage, dass die BH Kufstein die Kaution und das Sozialamt Innsbruck die laufenden Mieten übernehmen werden. „Man bestand jedoch darauf, dass der Mietvertrag direkt mit der Familie abzuschließen sei. Auf meinen Einwand hin, dass mir das nicht unbedingt so gefiel, entgegnete man mir wiederum, dass die Kosten ohnehin vom Land Tirol übernommen werden. So willigte ich ein, was ein Riesenfehler war“, sagt er.

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Der Kalt- und Wasserverbrauch im Jahr 2021/22 von der Familie betrug so viel wie jener von allen 18 Wohnungen der beiden Gebäude zusammen. Die Mieter kippten zum Beispiel rund um die Uhr die Fenster.

Der Vermieter

Kaputte Fenster, zerstörte Küche, tote Mäuse und Co.
Im August 2022 zog die Familie (im Laufe der Jahre kamen zwei weitere Kinder hinzu) über Nacht aus – ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. „Die Mieter hinterließen einen Totalschaden: Kaputte Fenster und Heizkörper, eine zerstörte Küche – tote Mäuse im Kühlschrank inklusive –, verdreckte Wände, ramponiertes Bad, durch verursachte Wasserschäden und Brandflecken unbrauchbare Parkettböden, zerkratzte Türen – das ist nur ein kleiner Auszug der Schäden“, zählt der Tiroler auf.

Rund 20.000 Euro habe ihm die Sanierung der Wohnung gekostet. Zusätzlich habe er noch 4500 Euro Betriebskosten wegen starkem Überverbrauch von Wasser und Heizung nachzahlen müssen. Die Nachzahlungen aus den Vorjahren habe noch das Sozialamt übernommen, 2022 sei dies allerdings abgewiesen worden. „Der Kalt- und Wasserverbrauch im Jahr 2021/22 von der Familie betrug so viel wie jener von allen 18 Wohnungen der beiden Gebäude zusammen. Die Mieter kippten zum Beispiel rund um die Uhr, auch im Winter, die Fenster, wie ich nachher erfahren habe. Das ist der absolute Wahnsinn sowie grobe Fahr- und Nachlässigkeit gegenüber fremdem Eigentum seitens der Familie“, lässt der 52-Jährige seinem Ärger freien Lauf.

Unbeschädigt übernahm die Familie die Küche samt Geräte. Hinterlassen hat sie diese dreckig und mit Brennflecken. (Bild: zVg)
Unbeschädigt übernahm die Familie die Küche samt Geräte. Hinterlassen hat sie diese dreckig und mit Brennflecken.
Bevor die Familie 2018 in die Wohnung einzog, war diese in gutem Zustand. (Bild: zVg)
Bevor die Familie 2018 in die Wohnung einzog, war diese in gutem Zustand.

Tiroler fordert Erstattung eines Teilbetrages ein
Die Sanierungskosten zahlte der Vermieter aus eigener Tasche, darauf sitzen bleiben möchte er nicht. „Es ist befremdlich, dass so viel Steuergeld für die Asylpolitik ausgegeben wird und dann auch noch bei einem solchen Schadensfall der Eigentümer zu 100 Prozent zum Handkuss kommt. Ein Mitarbeiter vom Land Tirol vertraute mir sogar an, dass ich kein Einzelfall sei“, gibt der 52-Jährige preis. Zumindest die Erstattung eines Teilersatzes der Kosten „sei absolut gerechtfertigt“. Er sei mit rund 20 Prozent zufrieden.

4500 Euro

... für eine Betriebskosten-Nachzahlung musste der 52-Jährige für das Jahr 2022 auslegen. „Bevor der Mietvertrag unterschrieben war, waren die Mitarbeiter der Einrichtungen stets freundlich und hilfsbereit. Danach änderte sich das schlagartig, hat sich das Ganze gedreht“, so der Tiroler.

Der Tiroler habe den Kontakt zu Verantwortlichen, Abteilungsleiter und Politiker gesucht: „Besonders ärgert mich, dass die Abteilungsleiter beim Land Tirol kein einziges Mal auf meine Anrufe und Mails reagiert haben. Nur ein Sachbearbeiter lehnte mein Ansinnen immer freundlich mit Verweis auf die rechtliche Situation ab. LHStv. Georg Dornauer nahm kurz vor Weihnachten Kontakt mit mir auf und versprach mir, sich des Falles annehmen zu wollen. Doch das war nicht mehr als ein Höflichkeitsanruf.“ Er fühle sich „beschissen und total verarscht“: „Man denkt, etwas Gutes zu tun, wird dann aber eiskalt im Regen stehen gelassen.“

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Eine Erstattung weiterer Kosten durch das Land ist nicht möglich.

Konrad Pölzl, Pressesprecher Land Tirol

Land Tirol erteilt Ansprüchen Abfuhr
„Es ist richtig, dass sich der Vermieter mit seinen Anliegen an das Land gewandt hat. Auf ausdrücklichen Wunsch von LHStv. Georg Dornauer wurde der spezielle Einzelfall nochmals ausführlich geprüft. Zusammengefasst handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dem Vermieter und dem Mieter“, schildert Pressesprecher Konrad Pölzl.

Als anerkannte Flüchtlinge sei die Familie österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Sie seien aus der Grundversorgung ausgeschieden und in die Mindestsicherung aufgenommen worden. „Damit endete auch die Zuständigkeit im Rahmen der Flüchtlingshilfe. Die Familie verließ ihre Unterkunft und bezog die Wohnung in Innsbruck“, sagt Pölzl und streicht hervor: „Der Mietvertrag wurde - wie in derartigen Fällen immer - zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen.“ Entsprechend seien etwaige Ansprüche auf Schadenersatz auch zivilrechtlich zwischen dem Vermieter und dem Mieter zu klären. Die Kaution sei nach dem Auszug der Familie einbehalten worden. „Eine Erstattung weiterer Kosten durch das Land ist nicht möglich“, betont Pölzl.

(Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)

„Krone“-Kommentar: Eine Sackgasse!
Mit der Vermietung seiner Wohnung an Geflüchtete wollte der 52-Jährige aktiv die Asylpolitik unterstützen, hat dafür anderen Mietinteressenten abgesagt und sich trotz Bedenken davon überzeugen lassen, den Mietvertrag direkt mit der Familie abzuschließen. Und nun soll er für dieses Wohlwollen auf allen damit verbundenen Nachteilen - allem voran rund 25.000 Euro Sanierungskosten für die zerstörte Wohnung - sitzen bleiben.

Das sieht er trotz seiner sozialen Ader nicht ein, er verlangt zumindest die Übernahme von Teilkosten. So versuchte er bei der Flüchtlingsfamilie sein Glück. Doch diese tauchte - wenig überraschend - unter. Dann bemühte er sich bei der BH Kufstein, beim Land Tirol, der Diakonie Wörgl, der Caritas und dem Sozialamt um ein Entgegenkommen. Er setzte E-Mails auf, garnierte diese mit Fotos der katastrophalen Zustände und erhoffte sich ein Entgegenkommen. Doch der 52-Jährige wurde enttäuscht. Bis auf eine „einstudierte Floskel“ eines Sachbearbeiters des Landes kam nichts, rein gar nichts.

Nun betont das Land, dass es nicht zuständig sei - was rechtlich auch korrekt ist. Aber: Wenn man dazu bereit ist, eine Flüchtlingsfamilie aus dem Heim aufzunehmen, ist das etwas anderes, komplizierter. Ein Rückhalt seitens der Organisationen und des Landes wäre wichtig. Dass man sich bei Problemen aber dermaßen in der Sackgasse befindet, ist ernüchternd und sorgt wohl dafür, dass immer weniger bereit sind, eine solche Tat zu leisten.

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