Amtsmissbrauch im Raum

Arzt angeklagt, weil er Untersuchungen verweigerte

Salzburg
01.03.2023 08:15

Ein Mediziner, der vertraglich polizeiärztliche Dienste verrichtet, verweigerte drei behördliche Untersuchungen und muss jetzt vor Gericht. Sein Verteidiger bestreitet die Vorwürfe und spricht auch von „Arbeitsüberlastung“.

Der Angeklagte ist ein Allgemeinmediziner und hat seit 1994 einen Honorar-Vertrag mit der Republik für den polizeiärztlichen Dienst. Kurz gesagt: Dieser Arzt kommt, wenn die Polizei ruft. Beispielsweise im Falle eines Todesfalls, bei Selbstmorden oder wenn es um die Unterbringung von psychisch beeinträchtigten Personen in der Nervenklinik geht.

Insgesamt drei Fälle
Dreimal soll der Doktor derartige Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz verweigert und damit drei Personen in ihrem Recht auf persönliche Freiheit geschädigt haben, so die Vorwürfe. Im Detail: In einem Fall im Februar 2022 ging es um einen misslungenen Suizid, im zweiten im März um eine unterernährte und demente Seniorin und im dritten im April um einen offenbar psychisch kranken Mann, der Nachbarn bedroht hatte.

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Mein Mandant ist kein Beamter und kann deshalb keinen Amtsmissbrauch begangen haben. Er hat als Honorar-Arzt am öftesten polizeiärztliche Dienste verrichtet. Und durch die Arbeit war er massiv überlastet.

Verteidiger Franz Essl

„Nein, jetzt ist es genug“
In allen drei Fällen hatten Polizisten den Arzt angerufen. In allen drei Fällen verweigerte der Mediziner sein Kommen, begründete dies mit Arbeitsüberlastung und wies die Beamten an, mit einer Einweisung bei Gefahr im Verzug vorzugehen. Dabei soll er auch klar gesagt haben: „Nein, jetzt ist es genug.“ Und im Falle der Demenzkranken soll er auch gemeint haben: „Das ist am Arsch der Welt, ich komme nicht.“

Franz Essl, Verteidiger des Arztes, bestreitet die Vorwürfe: Der Arzt sei gar kein Amtsarzt und daher auch kein Beamter. „Wäre er als Beamter tätig, dann hätte er nie und nimmer derartig viele Dienste verrichten können und dürfen.“ Und den Vertrag mit ihm habe die Republik trotz Strafverfahren bis heute nicht aufgelöst, betont Essl.

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