Neugeborenes getötet

Bub starb durch massive Gewalt gegen Hals und Kopf

Chronik
01.03.2023 06:00

In Kapfenberg wurde Ende Februar ein Neugeborenes bei der Geburt getötet. Eine 27-jährige Steirerin steht unter Verdacht. War die geheime Beziehung zum Kindsvater das Motiv?

Eine 27 Jahre alte Frau brachte in der Vorwoche in Kapfenberg in ihrer Wohnung ein Kind zu Welt. Weil sie blutend im Stiegenhaus stand, riefen Nachbarn die Rettung. In der Wohnung machten die Einsatzkräfte eine traurige Entdeckung: Sie fanden ein totes Baby. Der Bub dürfte nach der Geburt getötet worden sein.

„Die Obduktion ergab massive Gewalt gegen Kopf und Hals“, sagt Andreas Riedler, Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben. Das Baby soll einen Schädelbasisbruch erlitten haben.

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Wir warten noch die detailierten Obduktionsergebnisse ab. Die Ermittlungen laufen.

Staatsanwaltschaftssprecher Andreas Riedler

Geheime Beziehung zu Kindsvater?
Die 27-Jährige dürfte alleine gewesen sein, als die Wehen einsetzten. Sie verlor viel Blut und kam ins Spital. Der Kindesvater soll sie gemeinsam mit einem Freund besucht haben. Eine geheime Beziehung, der beiden, wollte die Staatsanwaltschaft nicht kommentieren. Auch nicht, was der Mann vom Baby wusste. Laut Riedler laufen noch weitere Ermittlungen. Ein psychiatrischer Sachverständiger soll einbezogen werden.

Betroffene in Schockzustand
Auch Gerichtsgutachter Manfred Walzl hat viel Erfahrung mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen: „Der Betroffene befindet sich in einer Art Schockzustand, hat seine Situation vielleicht bis dahin nicht wahrhaben wollen. Das ist kein klassisches Tötungsdelikt. Deswegen ist der Strafrahmen auch anders als etwa bei Mord.“

§ 79 Strafgesetzbuch

Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Der Knackpunkt dabei ist, dass die Kindsmutter bei der Tat unter Einwirkung des Geburtsvorganges gestanden sein muss. Das zu beurteilen, obliegt der Staatsanwaltschaft.

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