Der beeinträchtigte sechsjährige Bub Leon ertrank - wie berichtet - im August 2022 in der Kitzbüheler Ache. Sein Papa soll zuvor von einem unbekannten Täter attackiert worden sein - zumindest wurde es so in den vergangenen Monaten offiziell kommuniziert. Bis jetzt! Denn die Polizei sorgte am Montagfrüh für einen Knalleffekt und nahm den Vater von Leon fest - zunächst hatte der Verteidiger des Mannes das der „Krone“ bestätigt. Mittlerweile gibt es auch eine erste Stellungnahme der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft. Die Rede ist von dringendem Mordverdacht!
Die Tragödie rund um den sechsjährigen Leon, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache bei St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, versetzte ganz Österreich in Schrecken. Es geschah am 28. August gegen 4 Uhr früh: Der Vater spazierte mit seinem sechsjährigen Sohn Leon im Kinderbuggy die sogenannte Redford-Promenade in St. Johann in Tirol entlang. Die Uhrzeit sei laut LKA nicht ungewöhnlich. „Der geistig beeinträchtigte Bub litt nämlich regelmäßig an Schlafstörungen“, hieß es damals vonseiten des Landeskriminalamtes Tirol.
„Opfer sackte bewusstlos zu Boden“
Plötzlich soll sich ein Unbekannter von hinten an die beiden herangeschlichen und dem Vater eine Flasche über den Kopf gezogen haben. „Das Opfer sackte daraufhin bewusstlos zu Boden und blieb liegen“, schilderten die Ermittler. Um 5.20 Uhr fand ein Passant den noch immer bewusstlosen Mann und schlug Alarm.
Entsetzlich: Der sechsjährige Leon, bei dem vor Jahren ein äußerst seltener Gendefekt diagnostiziert wurde und der dadurch nie hätte sprechen können, wurde kurze Zeit später tot auf der Sandbank der nahe gelegenen Kitzbüheler Ache entdeckt. Er dürfte nach der Attacke auf seinen Vater selbstständig aus dem Kinderwagen gekrabbelt und in die Fluten gestürzt sein.
30.000 Euro für entscheidende Hinweise
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen laufen seither auf Hochtouren. Auch die Eltern ließen bisher nichts unversucht, den Täter zu finden. So boten sie unter anderem sogar 30.000 Euro für entscheidende Hinweise. Diese Abwicklung sei in enger Abstimmung mit dem Landeskriminalamt Tirol erfolgt, wie sie damals im Gespräch mit der „Krone“ betonten.
Laut seiner Aussage sei das völlig absurd, er habe seinen Sohn geliebt.
Verteidiger Hubert Stanglechner
Festnahme erfolgte „plötzlich und überraschend“
Am Montag erfolgte nun der Knalleffekt: Der Vater von Leon wurde von der Polizei „plötzlich und überraschend festgenommen“, bestätigt sein Verteidiger Hubert Stanglechner im „Krone“-Gespräch: „Er wird beschuldigt, seinen Sohn umgebracht und in die Ache geworfen zu haben, um ihn von seinem Leid zu erlösen.“ Doch das bestreite der Vater „vehement“, „laut seiner Aussage habe er seinen Sohn selbstverständlich nicht selbst umgebracht, das sei völlig absurd, er habe seinen Sohn geliebt“. Am Dienstag sei die Einvernahme des Vaters im Beisein des Anwaltes gewesen.
Drei Indizien ausschlaggebend
Beweise gebe es laut Stanglechner nicht, sondern nur drei Indizien: „Zum einen wird meinem Mandanten vorgeworfen, dass er die Flasche, mit der er niedergeschlagen wurde, selbst im Kinderwagen zuvor mitgeführt habe. Die Polizei beruft sich auf das Video einer Überwachungskamera, auf dem der Kinderwagen ersichtlich sei - darauf würden die Ermittler die im Buggy liegende Flasche erkennen.“ Es sei auch eine Auswertung des Videos beim Bundeskriminalamt (BKA) in Auftrag gegeben worden, der Bericht - also das Ergebnis - liege bereits vor. „Laut diesem Bericht kann man keinesfalls sagen, dass es sich tatsächlich um eine derartige Flasche handelt“, schildert der Verteidiger, „man muss dazu sagen, dass die zuständige Sachbearbeiterin dem BKA genau vorgegeben habe, nach welcher Flasche die Ermittler suchen sollen. Anders formuliert: Sie gab eine Vorab-Info weiter, nach welchem Gegenstand gesucht werden muss.“ Es entziehe sich derzeit seiner Erkenntnis, wie die kriminaltechnische Arbeit erfolgt sei. „Das wird Gegenstand von Untersuchungen werden“, betont Stanglechner.
Zudem behaupte die Polizei, dass der Vater von Leon „sein Handy selbst im Mülleimer am Tatort geworfen hat“. Die letzte Speicherung des Schrittzählers, der am Mobiltelefon installiert gewesen sei, liege zwei Stunden vor dem Auffinden des Mobiltelefons zurück. „Fakt ist aber auch, dass es genauso kriminalpolizeiliche Ergebnisse darüber gibt, dass eine halbe Stunde später mein Mandant das Handy in Betrieb hatte und damit im Internet war. Warum zu diesem Zeitpunkt keine Speicherung dieser Schrittzähler-App erfolgt ist, muss geklärt werden. Dieses Indiz bedarf somit einer technischen Überprüfung“, erläutert Stanglechner, „es ist keineswegs so, dass man zum jetzigen Zeitpunkt annehmen kann, dass unser Mandant das Handy selbst im Mülleimer entsorgt hat.“
„Indizien nicht tragfähig“
Auch ein Sachverständigen-Gutachten in Bezug auf die Verletzungen des Vaters sei eingeholt worden. „Demnach seien die Verletzungen, die mein Mandant bei der Attacke erlitten hat, nicht wirklich mit der Tat in Einklang zu bringen. Argumentiert wird hier unter anderem mit der gemessenen Körpertemperatur meines Mandanten bei der Erstversorgung. Seine gemessene Temperatur sei zu hoch dafür gewesen, als dass er lange dort gelegen sei. In Wahrheit ist es jedoch so, dass nicht geklärt ist, wie lange mein Mandant im bewusstlosen Zustand am Tatort gelegen ist. Niemand behauptet, dass er lange dort gelegen ist“, schildert der Verteidiger, der zugleich festhält: „All diese Indizien sind nicht tragfähig.“
„Es hat sich alles in die richtige Richtung entwickelt“
Es sei laut Stanglechner „schockierend“, dass sich der Tatverdacht nun gegen den Vater von Leon richte: „Vor allem auch deshalb, weil die Erkrankung seines Sohnes im Laufe der Zeit eine Besserung erlebt hat. Die Eltern haben viele Wege gefunden, damit umzugehen - und das ist ihnen auch gelungen. Sie fühlten sich mittlerweile lange nicht mehr so alleine gelassen wie früher. Es hat sich alles in die richtige Richtung entwickelt.“ Ein führender Wissenschafter sei sogar überzeugt davon, das Syngap-Syndrom heilen zu können. „Daran haben sich die Eltern festgehalten, das war ihr Antrieb und ihr Optimismus“, gibt der Verteidiger preis.
„Dringender Verdacht des Mordes“
Mittwochfrüh bestätigte auch die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft die Festnahme des 38-jährigen Verdächtigen. „Der Festgenommene wurde am Dienstag vom Landeskriminalamt in Anwesenheit seiner Verteidiger dazu befragt. Er hat den Verdacht in Abrede gestellt und bleibt bei seiner bisherigen Darstellung“, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse von einem dringenden Verdacht des Mordes und der Vortäuschung einer Straftat aus.
Staatsanwaltschaft Innsbruck
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck gehe jedoch aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse „von einem dringenden Verdacht des Mordes und der Vortäuschung einer Straftat aus.“ Nun habe das Landesgericht über die Verhängung der Untersuchungshaft zu entscheiden.
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