So teuer wird es

Höhere Strafen für Handy- und Gurtpflicht-Verstöße

Motor
01.03.2023 14:34

Die Verwendung des Handys am Steuer hat künftig ebenso höhere Strafen zur Folge wie das Fahren ohne Gurt bzw. ohne Helm. Eine entsprechende Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) hat die Bundesregierung am Mittwoch im Ministerrat auf den Weg gebracht. Darin sind noch weitere Änderungen bzw. Verschärfungen enthalten.

(Bild: kmm)

Derzeit sind für Organmandate für das Handyverbot 50 Euro und für die Gurt- und Helmpflicht 35 Euro vorgesehen. Diese Beträge seien zu niedrig, „um noch abschreckende Wirkung zu entfalten“, heißt es in der Folgeabschätzung. Daher werden die mit Organstrafverfügung einzuhebenden Beträge von 50 Euro auf 100 Euro (Handyverstoß) bzw. von 35 Euro auf 50 Euro (Gurt/Helm) angehoben.

Sollte es zu einer Anzeige an die Behörde kommen, so wird die von der Behörde zu verhängende Geldstrafe von 72 Euro auf 140 Euro (Handyverbot) bzw. von 72 Euro auf 100 Euro (Gurt/Helm) angehoben. Gelten soll das bereits ab 1. Mai.

Im Jahr 2022 wurden laut Innenministerium österreichweit 88.394 Übertretungen gegen die Gurtenpflicht festgestellt. 130.540 Lenkerinnen und Lenker wurden wegen Telefonierens am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle bestraft.

Helmpflicht auch für sechsrädrige Quads
Eine Schutzhelmpflicht bei All-Terrain-Vehicle (ATV) und Quads war bisher auf vierrärdrige Kraftfahrzeuge abgestellt. Mittlerweile gibt es aber solche Fahrzeuge auch in sechsrädrigen Ausführungen. Die bisherige Verpflichtung hinsichtlich der Sturzhelmpflicht sowie die Regelung über die Kinderbeförderung soll auch für solche sechsrädrigen Fahrzeuge gelten.

Aufgrund von Missbrauchsfällen bei der Bewilligung von Überstellungsfahrten und der Verwendung von Überstellungskennzeichen wird künftig ein „Österreichbezug“ als Kriterium geschaffen. Die 41. KFG-Novelle sieht auch vor, dass besonders geschulte Mitarbeiter der Asfinag künftig auch ohne Polizeimitwirkung Sondertransporte auf Autobahnen und Schnellstraßen kontrollieren dürfen.

Exaktere Regelungen gelten künftig für Fahrschulbesitzer und Fahrschulleiter, außerdem wird die Ausbildung des dortigen Lehrpersonals neugestaltet und ein Fahrlehrerausweis im Scheckkartenformat eingeführt.

Längere Frist für Freihalten des Kennzeichens
Die Novelle berücksichtigt auch Lieferengpässe in der Fahrzeugindustrie. Wer ein Auto abmeldet, hat die Möglichkeit, das Kennzeichen freizuhalten. Ein neues Fahrzeug muss dann binnen sechs Monaten auf den gleichen Zulassungsbesitzer angemeldet werden, dann können die alten Kennzeichen übernommen werden. Weil sich Fälle häufen, wo Neufahrzeuge nicht rechtzeitig geliefert werden und die sechsmonatige Frist für die Freihaltung des Kennzeichens abläuft, soll diese nun auf zwölf Monate verlängert werden.

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(Bild: kmm)



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