E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch geht davon aus, dass Mitte des Jahres die Preise bei Strom und Gas zurückgehen werden. Es werde zwar keinen Rückgang auf das Niveau vor zwei Jahren geben, aber: „Diese Spitzenausschläge bei den Preisen werden wir nicht mehr sehen“, meinte er am Mittwochabend in der „ZiB 2“. Dass es bei den Energierechnungen für die Konsumenten mancherorts Transparenzprobleme gibt, bestätigte er.
Zum Urteil des Handelsgerichts Wien, das die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt hat, meinte Urbantschitsch, dass dies „überraschend“ und „sehr weitreichend“ gewesen sei. Es sei aber ein Urteil in erster Instanz, nun gelte es die Berufung des Verbund-Konzerns abzuwarten.
„Zum Wohle der Gesellschaft“
Es gebe jedenfalls ein öffentliches Interesse an niedrigen Energiepreisen, aber es gehe auch um das Wohl der Unternehmen. Man dürfe nicht vergessen, dass viele Stromunternehmen im Mehrheitseigentum der öffentlichen Hand stehen und laut Gesellschaftsrecht alle Eigentümer gleich behandelt werden müssten. „Letztlich geht es natürlich immer auch darum, dass man zum Wohle der Gesellschaft agiert“, so der Chef der staatlichen Regulierungsbehörde.
„Man kann jetzt einmal zuwarten“
Für die Kundinnen und Kunden hieße das Urteil des Handelsgerichts jedenfalls: „Man kann jetzt einmal zuwarten, weil wenn diese Preisänderung unwirksam geworden ist, bekommen die Kundinnen und Kunden ihr Geld zurück.“ Grundsätzlich gelte aber: Wenn sich die Rechtsansicht (des Handelsgerichts) durchsetzt, werde es für Unternehmen erheblich schwieriger, auf Marktentwicklungen zu reagieren, sobald sie ihre Preise ändern wollen, so Urbantschitsch, der auch befürchtet, dass sich Stromanbieter ganz aus dem Endkundenmarkt zurückziehen könnten, was nachteilig für den Wettbewerb wäre.
Vor einer Woche hat das Handelsgericht Wien die Preiserhöhung des Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Die Klausel zur Anpassung des Strom-Arbeitspreises sei überraschend und nachteilig für die Kundinnen und Kunden, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nach dem Urteil. Er hatte im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verbund hat bereits Rechtsmittel angekündigt.
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