Bad Kleinkirchheim sei für die Grünen ein guter Windkraft-Ort. Bürgermeister Matthias Krenn widerspricht. Zudem bringt UVP-Novelle Erleichterungen sowie Beschleunigung für die Windkraft-Projekte.
Weder die Teuerung, noch das Asylthema werden im Kärntner Wahlkampf aktuell so emotional diskutiert wie das Thema Windkraft. „Windräder sind Symbole der Freiheit! Skigebiete bieten eine gute Infrastruktur dafür - auch weil sie nicht mehr naturbelassen sind“, sagte die Spitzenkandidatin der Grünen, Olga Voglauer, bei ihrer ersten „Elefantenrunde“. „Wo viel Wind weht, bieten sich Windräder an; in Bad Kleinkirchheim gibt es schon erste Gedanken zu diesem Thema.“
Für unsere Biosphärenpark-Gemeinde sind Windräder ein No-Go.
Bürgermeister Matthias Krenn
Der Bürgermeister der Tourismusgemeinde, Matthias Krenn (FP), stellt sich jedoch entschieden gegen diese Idee. „Für unsere Biosphärenpark-Gemeinde sind Windräder ein No-Go, gerade weil die Nockberge ein spezieller Schutzbereich sind. Ich bin nicht grundsätzlich gegen Windkraft in Kärnten, aber in einem Biosphärenpark ist das nicht nur unpassend, sondern auch rechtlich schwierig.“
Es gibt auch Nachteile
Ein Positionspapier des Österreichischen Nationalkomitees für Biosphären zur Nutzung von erneuerbaren Energien in den Parks unterstützt diese Einstellung: „Windenergienutzung bietet aber nicht nur Vorteile ... für die Landschaft und Artenvielfalt können auch Nachteile entstehen“, heißt es in dem Papier. Weil die Kern- und Pufferzone als strenge Schutzgebiete gesichert sein müssen, sind dort Windräder nicht erlaubt. Auch in den Entwicklungszonen der Biosphärenparks müssen „besonders hohe Standards“ eingehalten werden. Das Papier erwähnt dabei dezidiert Vogelzugkorridore und die Fernwirkung auf das Landschaftsbild.
Rückenwind für Windkraftprojekte gibt es aber aus dem Nationalrat. Dort wurde Mittwoch die UVP-Novelle beschlossen, mit der Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden sollen. So braucht es wohl keine eigene Kärntner Energieraumplanung mehr, um Windräder zu errichten. Die Eignung des Standorts, zu der auch die Zustimmung der Gemeinde zählt, wird im UVP-Verfahren selbst geprüft. Damit könnte die umstrittene Kärntner Sichtschutzverordnung in Zukunft hinfällig werden.
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